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Rente mit 60

von DAX05.11.2009 | 14:41
1349 Ansichten
4 Antworten
Ich bin Jahrgang 1951, bin seit rund 41 Jahren ununterbrochen im Berufsleben. Seit Juli 2009 bin ich arbeitslos. Gehe ich Recht in der Annahme, dass ab Erreichen des 58. Lebensjahres plus einem weiteren halben Jahr (trifft auf mich zu) plus einem weiteren Kalenderjahr der Arbeitslosigkeit (wird wahrscheinlich auf mich zutreffen) die vorzeitige Rente mit Abschlag von 18% mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden kann?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 06.11.2009 | 10:43

Hallo DAX,

Sie können aufgrund Ihres Geburtsjahrganges noch in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gehen, normalerweise erst mit 63 Jahren und einem Abschlag von 7,2 % . Mit 60 Jahren wäre der Rentenbeginn nur möglich, wenn Sie bereits am 01.01.2004 arbeitslos bzw. gekündigt waren. Da sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Stichtag 01.01.2004 befunden haben, wäre zu prüfen, ob sich hierdurch der Vertrauensschutz erfüllen lässt. Wir empfehlen Ihnen mit dem damaligen Arbeitsvertrag und eventuellen weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber zur Rentenberatung in einer der Beratungsstellen zu kommen, damit der Vertrauensschutz in Ihrem Fall individuell geprüft wird.

Einer vor dem Stichtag 01.01.2004 abgeschlossenen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhöltnisses steht eine vor dem Stichtag vereinbarte Befristung gleich.

Moderatoren-Antwortam 09.11.2009 | 09:20

Hallo DAX,

wir verweisen auf unsere Antwort vom 06.11.2009. Um den Vertrauensschutz prüfen zu können, ist eine Beratung unter Vorlage der aufgeführten Unterlagen sinnvoll. Nur so kann Ihnen eine verbindliche Auskunft gegeben werden.

2 Antworten

B´sonam 05.11.2009 | 14:49
Hallo DAX, nach ihren Angaben können sie frühestens mit 63 (und 7,2 % Abschlag) in die Altersrente gehen. Die Möglichkeit mit 60 und 18 % Abschlag zu gehen gibt es nur noch, wenn man unter den Vertrauensschutz für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit fällt. Hierfür hätten sie bereits am 01.01.2004 Arbeitslos sein müßen.
DAXam 07.11.2009 | 09:31
Hallo EXPERTIN: das befristete Arbeitsverhältnis endete in 02/2004. Formulierung: .."endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf." Das ist alles. FUN in diesem Forum ist der Meinung, dass der V-Schutz auf meine Situation anwendbar ist. Sind Sie auch dieser Meinung? Danke für Ihre Info.
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