Hallo DAX,
Sie können aufgrund Ihres Geburtsjahrganges noch in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gehen, normalerweise erst mit 63 Jahren und einem Abschlag von 7,2 % . Mit 60 Jahren wäre der Rentenbeginn nur möglich, wenn Sie bereits am 01.01.2004 arbeitslos bzw. gekündigt waren. Da sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Stichtag 01.01.2004 befunden haben, wäre zu prüfen, ob sich hierdurch der Vertrauensschutz erfüllen lässt. Wir empfehlen Ihnen mit dem damaligen Arbeitsvertrag und eventuellen weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber zur Rentenberatung in einer der Beratungsstellen zu kommen, damit der Vertrauensschutz in Ihrem Fall individuell geprüft wird.
Einer vor dem Stichtag 01.01.2004 abgeschlossenen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhöltnisses steht eine vor dem Stichtag vereinbarte Befristung gleich.
Hallo DAX,
wir verweisen auf unsere Antwort vom 06.11.2009. Um den Vertrauensschutz prüfen zu können, ist eine Beratung unter Vorlage der aufgeführten Unterlagen sinnvoll. Nur so kann Ihnen eine verbindliche Auskunft gegeben werden.
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