Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente mit 60

von jutta07.01.2010 | 11:33
1925 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Mann möchte mit 60 aufhören zu arbeiten und in Rente gehen. Er hat dann über 45 Beitragsjahre.Kann er mit 59 einen Rentenantrag stellen? Wie läuft das mit dem Arbeitgeber, muß er kündigen? Vielen Dank für Antwort. jutta

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Allein die Tatsache, dass Ihr Ehemann ein bestimmtes Rentenalter oder eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren zurückgelegt hat, reicht nicht unbedingt aus, dass die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind. Dem Rat von "Manager" ist zuzustimmen, dass sich Ihr Mann unbedingt einmal bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen sollte. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Inge,

sollten Ihre Kinder vor 1992 geboren sein und Sie diese im ersten Jahr nach der Geburt überwiegend erzogen haben, dann bekommen Sie auch zwei Jahre Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung in Ihrem Versicherungskonto anerkannt. Sollte die Kindererziehung in die Ehezeit fallen, dann ist die Kindererziehung auch bei der monatlichen Anwartschaft beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. Dies dürfte aber bereits im Rahmen des Scheidungsverfahrens erledigt worden sein und sollte daher bereits in den Versorgungsausgleich mit eingeflossen sein.

Am besten, fordern sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Altersrentenauskunft mit allen Anlagen an. Darin sehen Sie auch, ob der Versorgungsausgleich und in welcher Höhe er bereits darin berücksichtigt ist.

3 Antworten

Manageram 07.01.2010 | 11:55
Hallo Jutta, ich würde Ihrem MAnn raten sich mal in einer Beratungsstelle ausführlich beraten zu lassen.So wie sich Ihr Beitrag list, scheinen sie keinerlei Ahnung von den Gesetzen und Vorschriften zu haben. Man kann sich nicht einfach wünschen, dann und dann in Rente zu gehen.Dazu müssen immer ganz spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Ich will nicht behaupten das Ihr MAnn keien von denen erfüllt,nur Ihr Beitrag ist diesebezüglich so dürftig, das eien Aussage dazu völlig unmöglich ist. Wieviele Beitragsjahre er zurückgelegt hat, ist völlig unerheblich für den Renteanspruch.Es müssen nur mindestens 35 sein,um ggfs. ( wenn man die Vorraussetzungen erfüllt )früher gehen zu dürfen. Wenn Ihr Mann nicht mindestens 50 % Schwerbehinderung hat,oder einen ATZ Vertrag schon vor 2004 abgeschlossen hat, kann er frühestens mit 63 einen Antrag auf Altersrente stellen. Wenn er so krank ist, das er keinerlei Tätigkeiten mehr ausführen kann, hat er die Möglichkeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen,dazu müssen aber gravierende Erkrankungen vorliegen.
Kleiner Tippam 07.01.2010 | 12:43
INGEam 07.01.2010 | 17:08
ich möchte mit 60 in rente gehen,schwerbehindert von geburt an,ausweis 60% G september 1950 geb. und 35 arbeitsjahre voll.Bekomme ich dann auch 2 kinderjahre dazu und den versorgungsausgleich ? RENTE MÜßTE OHNE ABZÜGE SEIN:
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026