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Experten-Antwort

Rente mit 60

von Kathrin Hunsicker09.12.2010 | 09:15
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3 Antworten

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Ich weiß, wenn ich mit 60 in Rente gehe, geht das nur mit Abschlägen (bin Geburtsjahr 1958). Meine Frage nun: Bekomme ich mit 60 Rente mit Abschlägen oder erhalte ich gar keine Rente bis 63 (langjährige Versicherte), so dass ich mich arbeitslos melden muss ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Hier kann man anhand des genauen Geburtsdatums feststellen, ob mit 60 Jahren oder später ein Rentenanspruch –unter Beachtung der Anspruchsvoraussetzungen- besteht. Gleichzeitig kann man Ihnen die Auswirkungen einer eventl. Arbeitslosigkeit erläutern

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 09.12.2010 | 20:08
> Ich weiß, wenn ich mit 60 in Rente gehe, geht das nur mit Abschlägen (...) Hallo Kathrin Hunsicker, WIR ahnen, dass Sie mit 60 gar nicht in Renten gehen können - wenn Sie nach 1951 geboren sind ;-) Wenn Sie den Rentenbeginnrechner inzwischen ausgewertet haben und immer noch zu keinem Ergebnis gekommen sind, fragen Sie hier gern noch mal nach, unter Angabe: - MMJJJJ der Geburt - ATZ vereinbart/wann - Schwerbehindert/seit wann Alo melden 'müssen' Sie sich nicht, aber im Hinblick auf vielleicht vor '52 geboren könnte auch das noch interessant werden. Vielleicht ist es doch gleich besser, wenn Sie mit Ihren Papieren die nächste Beratungsstelle aufsuchen, die Durchleuchten Sie schon nach allen Möglichkeiten ...rentenrechtlich gesehen ;-) Gruß w.
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