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Rente mit 60

von helmut27.08.2007 | 10:58
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Ich bin 1951 geboren und seit 01.04.1966 (mit 1 Monat Unterbrechung) sozialversicherungspflichtig tätig. Bis zum 30.06.2009 bin ich mit 50% GdB anerkannt (dann entscheidet das VA neu). Welche Vorraussetzung muß erfüllt sein, wenn ich mit vollendetem 60.Lebensjahr pensioniert werden will. Ggf auch "arbeitslos", da möglicherweise (abhängig vom Kundenaufkommen) mein Vertrag am 31.05.2010 ausläuft. Im Juni 2010 werde ich 59 Jahre alt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit 60 Jahren können Sie lediglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn Sie am 60. Geburtstag noch mindestens 50% GdB haben und die 35 Jahre Wartezeit erfüllen, dann aber mit 10,8% Kürzung.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit können Sie nur mit 63 und 7,2% Kürzung erhalten. Daneben müssen Sie entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sein und waren nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos oder die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit im Sinne von § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes für mindestens 24 Kalendermonate vermindert haben. Und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.

4 Antworten

Helmutam 28.08.2007 | 15:33
Wie schließt sich denn die Lücke von 3 Jahren und 6 Monanten zwischen 58J.+6Mon.+12Mon arbeitslos (=59,5 J.)und dem 63.Lebensjahr. Auch ist interessant, wie in diesem Fall die Regelung (letzte 10 Jahre / 8 Jahre Pflichtbeiträge) greift.
Tomam 29.08.2007 | 11:25
Durch weitergehende Meldung Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit. Sollte kein Anspruch auf Leistungen Hartz IV bestehen ist die Meldung Alo ohne Leistungsbezug Zeitraumverlängernd. Bedeutet: Die Zeit dieser Meldung verlängert den 10 Jahres Zeitraum. Wichtig ist auserdem, in den Meldezeiträumen keinerlei Lücken entstehen zu lassen, sondern diese wirklich durchgehend zu machen.
Helmutam 29.08.2007 | 12:05
Soweit mir bekannt ist, gibt es bis einschließlich meinem Geburtsjahrgang 1951 eine Vetrauensschutzregelung. Diese besagt, dass eine Rente mit 60 möglich ist. Allerdings mit Abschlägen.
Tomam 29.08.2007 | 13:44
Die Rente mit 60 und 10,8% Kürzung(soweit GdB 50% nach 16.11.2000) ist natürlich möglich, wenn 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind. Sollte der GdB mit 60 Jahre nicht mehr vorhanden sein, ist dann auch kein Rentenbeginn möglich) Gruß Tom
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