Mit 60 Jahren können Sie lediglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn Sie am 60. Geburtstag noch mindestens 50% GdB haben und die 35 Jahre Wartezeit erfüllen, dann aber mit 10,8% Kürzung.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit können Sie nur mit 63 und 7,2% Kürzung erhalten. Daneben müssen Sie entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sein und waren nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos oder die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit im Sinne von § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes für mindestens 24 Kalendermonate vermindert haben. Und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.
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