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Rente mit 60 bei 45 Beitragsjahren

von Cindy11.06.2008 | 15:48
2598 Ansichten
6 Antworten
Ich habe damals im Alter von 15 Jahren (1975) meine Ausbildung begonnen und bin seither immer vollbeschäftigt gewesen. "Nebenbei" habe ich noch zwei Kinder allein groß gezogen.(Keine Kindererziehungszeiten, gab es damals noch nicht). Kann ich im Alter von 60 Jahren die Rente beantragen und wie hoch sind dann die Abschläge - habe dann 45 Beitragsjahre.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.06.2008 | 09:44

Hallo Cindy,

Sie haben ja von den Usern schon einige richtige Antworten erhalten. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, mal eine Rentenauskunft anzufordern - dann haben Sie die bisher anzuerkennenden Zeiten und die möglichen Rentenbeginne/Abschläge "schwarz auf weiß".

Allerdings könnte sich natürlich im Recht bis dahin noch etwas ändern...

5 Antworten

Ypsilonam 11.06.2008 | 16:39
Gibt es 2020 überhaupt noch Rente? Ohne Glaskugel wird Ihre Frage niemand beantworten können.
LSam 11.06.2008 | 17:18
Hallo Cindy, Mit 15 Jqahren Berufstätigkeit begonnen würde bedeuten, 1960 geboren. Hab mal als Geburtsmonat den Monat Juni genommen, auf den es aber so sehr gar nicht ankommt, sondern vielmehr auf das Geburtsjahr. Sie haben danach, wenn Schwerbehinderung ausscheidet, drei Möglichkeiten für eine Rente. 1 Regelaltersrente, frühestens möglich ab Folgemonat der Vollendung des 66. Lbj. + 4 Monate, wäre ab 01.11.2026, keine Rentenminderung 2. Altersrente für langjährig Versicherte, abschlagsfrei möglich ab 01.11.2026, mit Abschlägen 12%, ab 01.07.2023. Benötigt werden 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten, wozu auch Kindererziehungszeiten und Kiniderberücksichtigungszeiten zählen, bei Ihnen dürften es insgesamt 121 Monate sein. 3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte, geht nur ohne Minderung ab Folgemonat Vollendung des 65. Lbj., 01.07.2025. Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ist abhängig von der rechtlichen Ausgestaltung zum Zeitpunkt Rentenbeginn. War aber auch schon Bestandteil im Rentenrecht, das bis 1991 galt, meine ich. Nach dem ab 1992 geltenden und modifizierten Recht gibt es zur Zeit für je ein vor 1992 geborenes Kind 0,9996 Entgeltpunkte, wird ein Jahr pro Kind als Pflichtversicherung angerechnet. Für je ein nach 1991 geborenes Kind werden 3 x 0,9996 Entgeltpunkte = 2,9988 gesamt angerechnet und je Kind 3 Jahre als Pfolichtversicherungszeit gezählt. Für Sie würden 2 Jahre hinzukommen. Sind diese Jahre aber voll oder teilweise mit eigenen Verdiensten oder anderen versicherungsrechtlichen Sachverhalten überlagert, wird die Zeit nur ein mal berücksichtigt. Mit 60 Jahren in Rente zu gehen ist Ihnen auf Grund der zur Zeit geltenden Rechtslage nicht möglich.
KSCam 11.06.2008 | 17:52
der Beitrag von LS in Kurzform bedeutet: Wenn 35 Versicherungsjahre vorliegen, ist die Rente mit 63 möglich (mit Abschlägen). Wenn Sie erst mit 65 gehen und bis dahin 45 Arbeitsjahre haben, wäre die Rente mit 65 abschlagsfrei. Aber bis 2023 oder 2025 kann/wird noch viel passieren. Und wenn Sie schreiben, dass Sie keine Kindererziehungszeiten erhalten, sind Sie grundsätzlich auf dem Holzweg. Aber lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle der RV beraten, bzw. fordern eine Rentenauskunft an, da steht alles drin.
Cindyam 11.06.2008 | 18:21
Lieber KSC, vielen Dank für die Info. Mit den Kindererziehungszeiten meinte ich, dass ich nicht, wie heute möglich drei Jahre bei meinen Kindern bleiben konnte, war ein Missverständnis. Also muss ich leider bis 65 Jahre arbeiten, dann habe ich eben 50 Jahre gearbeitet - und wenn man dann noch die Kinderzeiten dazu zählt, ganz schön, naja auch das werden wir überstehen. Nochmals lieben Dank auch an die anderen Teilnehmer.
Schiko.am 11.06.2008 | 22:39
Natürlich gelten zwei jahre kindererziehungszeiten, somit gleichbleibend für zwei an-rechnungsjahre. Die erworbenen entgeltpunkte mit o.9996 x 2 = 1,9992 bringen ab 1.7. 2008 euro 53,11 rente. MfG.
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