Michael1971 hat Ihre Frage sehr schön beantwortet...allerdings wäre ich mit der 400€ Hinzuverdienstgrenze noch etwas vorsichtig. Das "7. Gesetz zur Änderung des SGB 3 und anderer Gesetze" im Bundesgesetzblatt noch nicht verkündet ist. Dieses Gesetz wurde zwar vom Bundesrat am 15.Februar 2008 verabschiedet, aber bisher noch nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden.