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Experten-Antwort

Rente mit 60 Jahren

von Mecki25.03.2011 | 15:57
3105 Ansichten
3 Antworten
Kann ich mit 60 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen? Ich bin weiblich, im Oktober 1953 geboren und habe einen Gdb von 60. Ich arbeite auf 400€ Basis und zahle auch in der Rentenversicherung monatlich 19,60€ ein. Habe insgesamt ca 20 Jahre eingezahlt. Oder ab wann kann ich mit Abschlag und wieviel Abschlag in Rente gehen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2011 | 12:09

Hallo Mecki ,

eine Altersrente für Frauen kommt aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs nicht in Betracht, da diese Altersrente bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen nur für die vor 1952 geborenen Frauen möglich ist.

Eine der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Versicherungszeit von 35 Versicherungsjahren. Um mit dem vollendeten 60. Lebensjahr abschlagsfrei in diese vorgezogene Altersrente gehen zu können, hätte die Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 anerkannt sein müssen und Ihr Geburtsdatum dürfte nicht nach dem 16.11.1950 liegen. Diese Bedingungen werden von Ihnen leider nicht erfüllt.

Bei 20 Beitragsjahren sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die Altersrente wegen Schwerbehinderung als auch für die Altersrente für langjährig Versicherte nicht erfüllt bzw. könnten nicht mehr erfüllt werden.

Als Alternative wäre eine Rente wegen voller Erwerbsminderung denkbar. Aber auch diese Rentenart wäre abschlagsfrei erst dann möglich, wenn der Rentenbeginn nach dem vollendeten 63. Lebensjahr liegt.

Abschlagsfrei kann eine Regelaltersrente nach Vollendung eines Lebensalters von 65 Jahren und 7 Monaten bezogen werden.

2 Antworten

KSCam 25.03.2011 | 16:07
Frage 1) Nein Frage 2) Sofern Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen wäre die Altersrente für Schwerbehinderte bei 10,8% Abschlag ab 60 plus 7 Monat und ab 63 plus 7 Monate abschlagsfrei möglich. Kommen Sie nicht auf 35 Versicherungsjahre, steht nur die Regelaltersrente mit 65plus 7 zur Wahl. Extr Tipp: Schauen Sie in Ihre Rentenauskunft, bzw. fordern Sie eine Rentenauskunft an- da steht dann alles drin :)
Rentneram 25.03.2011 | 16:07
Sie können frühestens ab 01.06.2014 mit 10.8 % Abschlag in Rente für Schwerbehinderte Menschen gehen.
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