Hallo Mecki ,
eine Altersrente für Frauen kommt aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs nicht in Betracht, da diese Altersrente bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen nur für die vor 1952 geborenen Frauen möglich ist.
Eine der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Versicherungszeit von 35 Versicherungsjahren. Um mit dem vollendeten 60. Lebensjahr abschlagsfrei in diese vorgezogene Altersrente gehen zu können, hätte die Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 anerkannt sein müssen und Ihr Geburtsdatum dürfte nicht nach dem 16.11.1950 liegen. Diese Bedingungen werden von Ihnen leider nicht erfüllt.
Bei 20 Beitragsjahren sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die Altersrente wegen Schwerbehinderung als auch für die Altersrente für langjährig Versicherte nicht erfüllt bzw. könnten nicht mehr erfüllt werden.
Als Alternative wäre eine Rente wegen voller Erwerbsminderung denkbar. Aber auch diese Rentenart wäre abschlagsfrei erst dann möglich, wenn der Rentenbeginn nach dem vollendeten 63. Lebensjahr liegt.
Abschlagsfrei kann eine Regelaltersrente nach Vollendung eines Lebensalters von 65 Jahren und 7 Monaten bezogen werden.
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