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Rente mit 60 nach Arbeitslosigkeit

von Heinz12.08.2008 | 07:31
1314 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin am 10.07.1952 geboren und 2003 mit einem Aufhebungsvertrag in die Arbeitslosigkeit gegangen. Nach dem Bezug von ALG I stehe ich dem Arbeitsmarkt weiter als Suchender zur Verfügung. Dies möchte ich jetzt beenden. Habe ich weiterhin Anspruch auf Rente mit 60? Mit oder ohne Abschläge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heinz,

sofern Sie am Stichtag 01.01.2004 arbeitslos waren, können Sie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit noch mit dem 60. Lebensjahr und einem Abschlag von 18 % in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist aber , dass Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen, in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge haben und nach dem 58, 5 Lebensjahr 52 Wochen arbeitslos gewesen sind.

Sofern Sie die geforderten 8 Jahre Pflichtbeiträge im 10- Jahreszeitraum nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, durch Anrechnungszeiten (Zeiten der Arbeitslosigkeit) diesen 10-Jahreszeitraum zu verlängern.

Die geforderten Anspruchsvoraussetzungen dürften deutlich machen, dass Sie sich auch weiterhin arbeitssuchend melden sollten. Ansonsten dürften Sie wohl die Voraussetzungen für Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht erfüllen.

Lassen Sie sich vor einer Entscheidung vom Ihrem Rentenversicherungsträger ausführlich beraten.

7 Antworten

Schadeam 12.08.2008 | 07:41
was machen Sie die kommenden 4 Jahre bis 60? Für die AR wegen Arbeitslosigkeit müssen Sie u.a. in den "letzten 10 Jahren 8 Jahre pflichtversichert" sein und ab 58,5 Jahren mindestens 1 Jahr arbeitslos. Mit diesen 2 Bedingungen wirds eng, wenn Sie ab jetzt vom Ersparten leben....
Happyam 12.08.2008 | 08:11
guten morgen, wer hat Ihnen denn erzählt, dass Sie mit 60 eine Altersrente wegen Arbeitlosigkeit erhalten????? Füt Ihren Jahrgang gibt es diese Altersrente gar nimmer!!! Sie dürfen nicht nur bis 60 aushalten, sondern noch fröhliche drei Jahre länger! Vorausgesetzt Sie haben die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, dann dürften Sie mit 63 und einem Abschlag von 9,3 % die Altersrente für langj. Versicherte beantragen! MfG Happy *Kopfschüttel*
Happyam 12.08.2008 | 08:25
bin in der Zeile verrutscht! bei Jahrgang 1952 gibt's "nur" 9 % Abschlag ab 63! MfG Happy
Schadeam 12.08.2008 | 08:52
sorry, das mit dem Jahrgang 1952 habe ich doch glatt überlesen- happy hat recht.
heinzam 12.08.2008 | 10:42
Sorry, ich habe eben erst gesehen, dass ich mich in meinem Geburtsjahr vertippt habe. Ich bin natürlich 1951 geboren und nicht 1952. Es gibt / gab doch einen Vertrauensschutz? Danke für die neue Antwort
Schadeam 12.08.2008 | 10:49
dann verweise ich auf meine erste Antwort. Der Vertrauensschutz gilt nur, wenn die übrigen Bedingungen, die ich ja erwähnt habe erfüllt sind. Sie hatten und haben, keine Garantie, dass Sie - egal wie es kommt - auf jeden Fall mit 60 in Rente gehen können.
Happyam 12.08.2008 | 11:08
ja, es gibt eine Vertrauensschutzregelung. Sie dürfen (wenn alle von @Schade genannten Voraussetzungen erfüllt sind) mit 60 in Altersrente nach Arbeitslosigkeit gehen mit 18 % Abschlag! MfG Happy
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