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Rente mit 61

von tstef123.01.2009 | 11:55
1253 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde im April 2009 55 Jahre alt. Kann ich mit 61 Jahren, also im Mai 2015 mit Abschlag vorzeitig in Rente gehen? Wenn ja, wie hoch ist dann der Abschlag? mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf die korrekte Antwort von Rosanna.

5 Antworten

Rosannaam 23.01.2009 | 13:30
Nur wenn Sie VOR dem 01.01.2007 mind. 50 % schwerbehindert waren UND VOR dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie die AR für schwerbehinderte Menschen mit 60 J. und 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen. Trifft dies nicht zu, besteht mit 60 + 8 Mo. und 10,8 % ein Anspruch (Schwerbeh. und Wartezeiterfüllung von 35 Versicherungsjahren vorausgesetzt). Altersrente für langjährig Versicherte (bei erfüllter Wartezeit von 35 Versicherungsjahren) ab 63 und 9,6 % Abschlag; mit Atz-Vereinbarung vor 2001 = mit 62 + 10,8 % Abschlag. Ergo - wenn keine Schwerbehinderung vorliegt, können Sie keinesfalls schon mit 61 Altersrente beanspruchen! MfG Rosanna.
No Brainam 23.01.2009 | 13:04
Nein
Shortyam 23.01.2009 | 13:40
Um eine richtige Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, müssen Sie selbstverständlich noch mehr Informationen geben. Sind Sie schwerbehindert?Wenn ja, weit wann?? Wieviele Wartezeitmonate haben Sie zurückgelegt? Haben Sie Altersteilzeit vereinbart??
Shortyam 23.01.2009 | 13:53
Meine Fragen haben sich erledigt. Rosanna hat den Sachverhalt ausführlich und völlig korrekt dargestellt ( wie gewohnt :-)
Rosannaam 23.01.2009 | 16:05
Danke, Shorty, aber es hat sich leider doch ein Schreibfehler eingeschlichen: Bei der AR für langjährig Versicherte muß die Atz-Vereinbarung natürlich VOR 2007 und nicht vor 2001 (!) abgeschlossen worden sein. MfG Rosanna.
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