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ursprünglich hatte der Gesetzgeber geplant, das Renteneintrittsalter für die Altersrente für langjährig Versicherte für alle Jahrgänge ab 1948 und jünger stufenweise von 63 auf 62 Jahre vorzuziehen. Allerdings dann auch mit den entsprechenden Abschlägen.
Durch die Gesetzesänderung zur Anhebung des Renteneintrittsalters zum 01.01.2007 von 65 auf 67 Jahre wurde dieses Vorhaben verworfen.
Personen, die in der Zeit vom 01.01.1948 bis 31.12.1954 geboren sind, können nur dann vor Vollendung des 63. Lebensjahres in diese Altersrentenart gehen, wenn sie vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben.
Alle anderen Personen können diese Rentenart frühestens mit 63 Jahren und entsprechenden Abschlägen abhängig vom Geburtsjahr in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Betreffende 35 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten nachweisen kann.
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