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Experten-Antwort

Rente mit 62 ?

von Hubert26.01.2011 | 12:33
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5 Antworten

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Ab wann kann man die Rente für langjährig (35 Jahre) Versicherte bekommen ? Mit 62 oder 63 Jahren ? Natürlich mit Abschlag... Ich finde leider immer wieder andere z.T. widersprüchliche Aussagen. Ist diese hier z.B. korrekt: "Mit 62 können sehr viele gesetzlich Versicherte in Rente gehen. Dabei gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzung: Zum einen muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden sein - also die Zeit, die für die gesetzliche Rentenversicherung anrechenbar ist (in denen Sie z. B. angestellt waren, studiert haben oder Arbeitslosengeld erhalten haben). Zum anderen trifft die Regelung nur für nach dem 31. Dezember 1947 Geborene zu." An anderen Stellen findet man weitere Einschränkungen für diese Regelung. Wieder andere sprechen grundsätzlich von 63 Jahren. Was ist korrekt ? Gruß, Hubert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

allo Hubert,

ursprünglich hatte der Gesetzgeber geplant, das Renteneintrittsalter für die Altersrente für langjährig Versicherte für alle Jahrgänge ab 1948 und jünger stufenweise von 63 auf 62 Jahre vorzuziehen. Allerdings dann auch mit den entsprechenden Abschlägen.

Durch die Gesetzesänderung zur Anhebung des Renteneintrittsalters zum 01.01.2007 von 65 auf 67 Jahre wurde dieses Vorhaben verworfen.

Personen, die in der Zeit vom 01.01.1948 bis 31.12.1954 geboren sind, können nur dann vor Vollendung des 63. Lebensjahres in diese Altersrentenart gehen, wenn sie vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben.

Alle anderen Personen können diese Rentenart frühestens mit 63 Jahren und entsprechenden Abschlägen abhängig vom Geburtsjahr in Anspruch nehmen.

Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Betreffende 35 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten nachweisen kann.

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4 Antworten

santanderam 26.01.2011 | 12:40
genaueres können sie unter nachfolgendem Link nachlesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Hubertam 28.01.2011 | 10:39
Tja... erst mal vielen Dank für die Mühe. Leider ist das Ergebnis der Antworten für mich immer noch nicht erhellend. Der oben genannte Link (innerhalb DIESER Internet Seite) sagt im Wesentlichen: "Die ab November 1949 und später geborenen Versicherten können die Altersrente bereits mit 62 Jahren, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent (weil drei Jahre vor dem 65. Lebensjahr), erhalten. " Hier ist von den Einschränkungen des Experten (ATZ vor 2007) und geboren vor 31.12. 1954 nicht die Rede. Nun bin ich immer noch nicht schlauer.... Gruß, Hubert
W*lfgangam 30.01.2011 | 21:57
Hallo Hubert, lesen Sie hier nach (Seite 11-13): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Gruß w.
Hubertam 01.02.2011 | 08:58
Danke an W*lfgang für den Link. Ich denke, jetzt habe ich verstanden, dass ich nicht mit 62 in Rente gehen kann. Schade. Insofern ist dann die Aussage, die zu diesem Thema auf dieser Internet Seite hier gemacht ist, falsch ! (s. Link von Santander). Vielleicht sollte das mal jemand korrigieren... Gruß, Hubert
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