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Rente mit 62

von jochen11.10.2008 | 12:13
1194 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin seit über 30 Jahren in der gleichen Firma und bin jetzt 61. Man möchte mich gerne durch jüngere Leute ersetzen. Was kann ich tun ?! Soll ich auf eine Abfindung warten oder einen anderen Job (zur Zeit bin ich Verkaufsleite) ausführen und das gleiche Gehalt bekommen ?! Kann ich mich auch noch 2 Jahre arbeitslos melden ?! Was kann ich am Besten unternehmen ?!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.10.2008 | 09:55

Hallo Jochen,

grundsätzlich ist Ihnen vorab ein Besuch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zwecks Prüfung Ihres individuellen frühestmöglichen Rentenbeginns anzuraten.

Richtungsweisend sind folgende Gesichtspunkte zu erwähnen:

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach dem neuen Rentenrecht frühestens nach dem Monat der Vollendung Ihres 63. Lebensjahres bekommen, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.

Bei dieser Rente ist der Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr nur noch dann möglich, wenn:

- der Versicherte vor dem 1.1.1955 geboren ist

und

- vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart hat.

Bezüglich einer evtl. Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

Dort kann geprüft werden, ob ein Leistungsbezug von bis zu 24 Monaten Arbeitslosengeld I bis zu Ihrem Rentenbeginn möglich ist.

Damit verbunden wären auch noch geleistete Pflichtbeiträge für diese Zeit zur Rentenversicherung durch die Agentur für Arbeit.

Zu einem Angebot des Arbeitgebers bezüglich einer Abfindung kann die Deutsche Rentenversicherung leider keine Empfehlung abgeben.

2 Antworten

Schadeam 11.10.2008 | 14:01
Altersrente können Sie frühestens mit 63 bekommen (sofern Sie nicht schwerbehindert sind). Aus meiner Sicht würde ich zunächst mal abwarten, was die Firma anbietet, zunächst sind die am Zug und Sie müssen die gebotenen Alternativen vergleichen. Andere Arbeit im Betrieb fürs gleiche Gehalt, ist ja zumindest keine "zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit Ihres Arbeitgebers"! Da gibt es schlimmere Schicksale (für die restlichen 2 bis 4 Jahre...) Wenn eine Kündigung käme, dürften Sie auf jeden Fall 2 Jahre ALG Anspruch haben und kommen dann nahtlos in die Rente ab 63. Allerdings ist die Arbeitslosigkeit auch "kein Zuckerschlecken" mehr, möglicherweise fordert das Arbeitsamt konkrete Bemühungen von Ihnen, aber das sehen Sie wenn es so weit ist. Noch haben Sie ja Ihren Job...
Schiko.am 11.10.2008 | 14:57
Nachdem ja bei ihnen AR für frauen oder AR w.schwer- behinderung grundsätzlich auscheiden kommt die altersrente mit 65 und 1 monat abschlagsfrei in frage. Zur vorzeitigen rente mit 63 und 7,2 % abschlag sind 35 jahre beitragszeit auch noch nicht gegeben. Bleibt der weg offen, nach 52 wochen AL I bezug die rente mit 62 und 10,8% abschlag, 15 jahre wartezeit genügen. Nützen sie den bezug von 24 monaten AL I aus-gehen also erst mit 63 in rente- ermässigt sich der abschlag 10.8%) für jeden späteren monat um 0.3%. Mit 61 noch den arbeitgeber zu wechseln wird schwierig sein, warten sie doch einfach die kündigung ab und kassieren sie die abfindungssumme. Mit freundlichen Grüßen.
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