Hallo Jochen,
grundsätzlich ist Ihnen vorab ein Besuch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zwecks Prüfung Ihres individuellen frühestmöglichen Rentenbeginns anzuraten.
Richtungsweisend sind folgende Gesichtspunkte zu erwähnen:
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach dem neuen Rentenrecht frühestens nach dem Monat der Vollendung Ihres 63. Lebensjahres bekommen, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.
Bei dieser Rente ist der Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr nur noch dann möglich, wenn:
- der Versicherte vor dem 1.1.1955 geboren ist
und
- vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart hat.
Bezüglich einer evtl. Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Dort kann geprüft werden, ob ein Leistungsbezug von bis zu 24 Monaten Arbeitslosengeld I bis zu Ihrem Rentenbeginn möglich ist.
Damit verbunden wären auch noch geleistete Pflichtbeiträge für diese Zeit zur Rentenversicherung durch die Agentur für Arbeit.
Zu einem Angebot des Arbeitgebers bezüglich einer Abfindung kann die Deutsche Rentenversicherung leider keine Empfehlung abgeben.
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