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Experten-Antwort

Rente mit 62?

von Dieter Hesse26.07.2010 | 14:01
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3 Antworten

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Mit 55 Jahren wurde ich arbeitslos (01.08.2003 bis 30.09.2005) Um nicht in HARTZ IV zurutschen habe ich mich am 1.10.05 mit einer sog. Ich AG selbständig gemacht. Solange meine Frau noch eine Beschäftigung ausübte konnten wir von dem Geschäft und dem Einkommen meiner Frau leben. Nun kann meine Frau nichts mehr hinzuverdienen und wir müssten von dem Geschäft leben, was jedoch finanziell nicht möglich ist. Wäre jetzt wieder die Frage: Doch Hartz IV oder gibt es die Rente in diesem Fall evtl. schon mit 62? Wenn ich meine Rentenauskunft richtig deute, kann ich erst mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Gäbe es die Möglichkeit einer "Erwerbsunfähigkeitsrente" in diesem Fall, da ich auch aus gesundheitlichen Gründen die selbständige Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann. Ich werde Im März 2011 63 Jahre alt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie die 35 Jahre Wartezeit erfüllen, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 und 7,2% Kürzung in Anspruch nehmen. Ob Sie für eine andere Rente die Voraussetzungen erfüllen, geht nicht aus Ihren Angaben hervor. Welche rentenrechtliche Zeiten haben Sie nach der ICH-AG in Ihrem Versicherungskonto? Sie sollten sich vor Ort in einer Auskunfts- und Beratungsstelle direkt beraten lassen!

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2 Antworten

Dieter Hesseam 26.07.2010 | 14:58
Nach der Gründung der Ich-AG habe ich Pflichtbeiträge in der Mindesthöhe weiter entrichtet. Nach Ablauf der damals 3-jährigen Förderung zahle ich freiw. Beiträge, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten (Auf Anraten des Sachbearbeiters der DRV in Münster) Dass ich mit 63 und Abschlägen Rente beantragen kann, ist mir bekannt. Ich muss jedoch die Zeit von August/September 2010 bis März 2011 irgendwie überbrücken. Ich möchte meine Ersparnisse nicht vollständig aufgebrauchen, da die zu erwartende Rente ja auch nicht gerade üppig sein wird. Bei der hiesigen Beratungsstelle konnte man mir nicht weiterhelfen. Man gab mir eine Tel. Nummer in Hagen. Dort kann ich nur den AB erreichen. Die Termine für ein persönliches Gespräch sind bis Anfang Sept. alle belegt.
RFnam 26.07.2010 | 15:15
Sie haben jederzeit das Recht, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ob Sie aber wirklich eine erhalten ist eine andere Frage. Wenn Sie sich erwerbsgemindert fühlen heisst das noch lange nicht, dass eine Erwerbsminderungg im Sinne des Rentenrechtes vorliegt. Bis abgeklärt ist, ob eine Erwerbsgeminderung vorliegt, die zu einer Berentung führt, kann es bis zum März 2011 dauern. Und falls es wirklich für eine EM-Rente reicht, erfolgt die Zahlung nicht automatisch rückwirkend ab Antragstellung, sondern erst ab Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, was wiederum mit einer Gewerbeabmeldung o.a. nachzuweisen ist. Das heisst, im ungünstigsten Fall melden Sie jetzt Ihre selbständige Tätigkeit ab und stellen einen Rentenantrag, der abgelehnt wird, weil Sie zwar etwas erwerbsgemindert sind, aber durchaus Ihrer selbständigen Tätigkeit nachgehen können.
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