Hallo Bernd,
fragen Sie beim Sozialamt mal nach den Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII. Genaue Auskünfte darüber, was die Voraussetzungen sind, wie hoch die Leistungen ausfallen und vieles mehr geben die Sozialämter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam