Hallo Didier,
Studienzeiten zählen für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (Beitragszeiten für Ausbildungen sowieso) mit, die benötigt wird, um nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag in Anspruch zu nehmen.
Für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren werden Studienzeiten nicht berücksichtigt. Diese Wartezeit wird gefordert, wenn eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des vom Geburtsjahrgang abhängigen Lebensalters beantragt wird. Diese Rente ist abschlagsfrei.
Inwieweit Ihre Versicherungszeiten die jeweiligen Wartezeiten erfüllen kann im Forum nicht beurteilt werden. Hierfür kann eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon 0800 1000 48 00 in Anspruch genommen werden.