Hallo Karin,
bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es keinen Vertrauensschutz und auch keine Möglichkeit, diese Rente vorzeitig (mit Abschlag) in Anspruch zu nehmen. Sie können diese Rente frühestens ab 01.12.2018 in Anspruch nehmen (mit 63 + 6). Ausnahme: Falls Sie am 01.05. geboren sind, kann die Rente bereits am 01.11.2018 beginnen.
Alternativ könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte ab Juli 2018 (= Aussteuerung aus dem Krankengeld) in Anspruch nehmen. Allerdings würde der Rentenabschlag dann 9,6 % betragen (Bei Geburtstag am 01.05.: 9,3 % Abschlag). Das bedeutet dauerhaft einen finanziellen Verlust gegenüber der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Sind sie eventuell schwerbehindert (GdB mindestens 50) oder halten sie sich für erwerbsgemindert? Oder haben sie eventuell noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?