Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63

von Heike M.04.08.2016 | 19:37
1313 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich möchte mit 63 und 45 Berufsjahre in die Rente gehen. Leider bin ich jetzt krank und wahrscheinlich dauert es länger. Verschiebt sich dann meine Rente um die Monate meiner Krankheit? Schöne Grüße Heike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike M.,

W*lfgang und und Klugpuper haben alle maßgeblichen Punkte bereits angesprochen, wir können uns den Ausführungen nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 04.08.2016 | 20:17
Hallo Heike M. im welchem Jahr sind Sie geboren? Denn, die abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren gibt es nur bis Jahrgang '52. Da Sie offensichtlich jünger sind (sonst wären Sie schon in dieser Rente ;-)), kommt sowieso nur ein späterer Termin für diese Altersrente infrage. Und nein, Krankheit allein verschiebt diesen Rentenbeginn nicht - höchstens die Krankenkasse macht Ihnen ein Strich durch die Rechnung, weil Sie zur Reha aufgefordert werden und 'vorzeitig' in EM-Rente gehen müssen. Gruß w.
Heike M.am 04.08.2016 | 20:42
Ich bin April 53 geboren. Danke für Deine Antwort. Gruß Heike
Klugpuperam 04.08.2016 | 21:04
Na dann wird es wohl auf Rente mit 63 und 2 Monaten hinauslaufen. Krankengeld zählt zu den 45 Jahren dazu, also birgt das keine Probleme. Wenn das Krankengeld höher ist als die Rente wäre ein Besuch in der Beratungsstelle Ihres Vertrauens angezeigt.
W*lfgangam 04.08.2016 | 20:56
Hallo Heike M. dann wäre die abschlagsfreie Rente bereits zum 01.07.2016 möglich gewesen - sofern Sie bis dahin die 45 Jahre voll gehabt haben. Dann hätte ja eigentlich längst der Rentenantrag gestellt sein müssen, wenn Sie dieses Datum genau angepeilt hätten. Natürlich gibt es vielleicht andere Gründe, diesen Rentenbeginn zu 'verschieben' ...hmm, welche? Höheres Entgelt so lange wie möglich mitnehmen? Auch das noch höhere Krankengeld kann ein Grund sein, den Rentenbeginn weiter zu verzögern ... Gruß w.
Heike M.am 05.08.2016 | 07:48
Sorry ein Tippfehler, April 54. LG Heike
Schadeam 05.08.2016 | 08:02
Dann ist die Rente eben erst ab 63+4 (September 2017) abschlagsfrei und nicht schon ab Juli 2016.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026