Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63.

von Elric04.12.2018 | 19:44
106 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin in folgender Situation. Ich erreiche die "Rente mit 63" am 01.11.2019. Dann hätte ich ca. 47 Beitragsjahre. Ich bin am 16.02.1956 geboren. Nun habe ich mich bei der deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Ich bin übrigens im TVöD und bin seit 01.01.1980 in der gleichen Firma beschäftigt. Der Berater hat mir empfohlen, die Rente zum 01.12.2019 zu beantragen, da ich dann nur 78% versteuern muß. In 2020 wären es 80%. Nun empfahl er mir aber auch, erst zum 31.01.2020 zu kündigen, da ich ja je Rentenjahr 6300,- € hinzuverdienen darf. Für 2019 wäre dies quasi das Dezembergehalt, und für 2020 wäre es das Januargehalt. Mit anderen Worten, ich würde 2 Monate Rente UND Gehalt bekommen. Ist dies wirklich so möglich und wie wären hier die Kündigungsfrist bzw. die Beantragung der Rente?? mfG und vielen Dank Gruß Elric

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Sie dürfen bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr neben der Rente hinzuverdienen, ohne das diese gekürzt wird.

Deshalb ist der Rentenbezug schon ab 01.12.2019 möglich.

Bezüglich der Kündigungsfristen müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 04.12.2018 | 22:28
Hallo Elric, Berater? ...hmm, fragen Sie ihn, warum der bereits zum frühestmögliche/abschlagsfreie Rentenbeginn 01.11.2019 für Sie nicht die bessere finanzielle Lösung wäre? :-) (2x fast volle Rente/zwar ohne VBL im Dez./kommt ab 01.01.2020 - lässt sich spitz rechnen ...die nahezu volle Weihnachtsrente für 2 Monate sollten Sie auf jeden Fall nutzen!). > Mit anderen Worten, ich würde 2 Monate Rente UND Gehalt bekommen. Ist dies wirklich so möglich Ist seit 1992 nicht ausgeschlossen - für den vorgezogenen Rentenbezug muss keine Kündigung nachgewiesen werden - sondern nur die Einhaltung einer Hinzuverdienstgrenze, was sich ab 01.07.2017 sehr entscheidend geändert hat (Stichwort Flexirente) > und wie wären hier die Kündigungsfrist bzw. die Beantragung der Rente?? Kündigungsfrist interessiert die DRV überhaupt nicht. Schauen Sie in Ihren Arbeits-/Tarifvertrag, sprechen Sie mit Ihrer PA ...'Altbeschäftigte' dürfte hier noch 6 Monate Kündigungsfrist haben, ansonsten geht auch (meist) ein Auflösungsvertrag. -> Rentenantrag = 3 Monate vorher. Da hier keine finanzielle Lücke entstehen würde (und eine Hochrechnung wg. Sonderzahlung/Weihnachtsgeld eher unterbleiben sollte), reicht der Rentenantrag im Dez. aus. Nachgedanken: wg. VBL hat der Berater vielleicht sogar Weitblick gehabt ...volle Rente schon im Dez. und die VBL setzt ein, dann noch Jan. UND ggf. Febr. im Folgejahr beschäftigt/vergaß den Februar als Beschäftigung noch zu erwähnen ;-), und die VBL läuft dann auch bei minimal gekürzter Altersteilrente entsprechend etwas reduziert weiter ...vielleicht doch ein Rentenfuchs, wenn man alle (Teil)Summen aus Rente + VBL *) zusammenrechnen kann *g Gruß w. *) bei der VBL gibt es einen zuverlässigen Online-Recher, der mit der letzten 'Wasserstandsmeldung' auf den Punkt genau rechnet ...wenn man dann noch die bekannten Malusse einrechnen kann, hat man einen Wimpernschlag später den Auszahlungsbetrag vor Augen. TIPP: Nachberaten lassen ...oder auch besser zuhören - Flexirente ist so was von 'anstrengend' - für beide Seiten vom Schreibtisch!
Rentenuschiam 04.12.2018 | 21:41
Ja, das wäre so möglich. Sie sollten die Rente ca. 3 Monate vor dem gewünschten Beginn beantragen. Zu den Kündigungsfristen kann ich nichts sagen. MfG
Heidemarieam 05.12.2018 | 09:55
Vielleicht ist die jährliche Zuwendung im ÖD auch noch eine Überlegung wert. Diese wird ja nur bei Eintritt in die Rente gezahlt, wenn man am 01.12. noch im Beschäftigungsverhältnis ist, ansonsten also auch nicht anteilig. Verschiebt man den Rentenbeginn auf das nächste Jahr, würde zwar die Zuwendung noch gezahlt werden, wäre aber dann auch zusätzlicher Hinzuverdienst.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026