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Rente mit 63 3/4 - ein paar Monate vorher wahrscheinlich arbeitslos

von Barbarossa04.11.2017 | 08:58
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Guten Morgen, Am 30.September nächsten Jahres kann ich im Alter von 63 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen. Meine 45 Jahre Wartezeit habe ich bereits auf dem Buckel. So wie´s aktuell aussieht, wird das Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin, noch in diesem Jahr an einen Investor verkauft. Da ich davon ausgehe, dass ich dann nicht mitübernommen werde, bin ich dann wohl arbeitslos. Frage: da ich ja dann 24 Monate ALG erhalten werde, bin ich am überlegen, ob ich meine Rente dann erst nach Ablauf der Arbeitslosigkeit antrete. Dies deshalb, weil das ALG in etwa gleich hoch ist, wie meine Rente an sich. Durch die Arbeitslosigkeit würde ich jedoch noch zwei Jahre lang in meine Rentenkasse einbezahlen und somit einen Beitrag zur Rentenerhöhung mit 65 3/4 Jahren beitragen. Was denkt ihr drüber? In Rente gehen mit 63 3/4 (davor dann ein paar Monate ALG), oder 24 Monate ALG beziehen und mit 65 3/4 in Rente gehen? Vielen Dank für die Ratschläge. Schönes Wochenende!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Barbarossa“, ich denke, Ihre Frage konnte hier geklärt werden und es erübrigt sich die Beiträge noch zu ergänzen.

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7 Antworten

Hannesam 04.11.2017 | 10:22
Hallo, wenn das Arbeitslosengeld in Höhe der Rente ausfällt, evtl. sogar höher ist, würde ich erst einmal das Alg. mitnehmen und dadurch auch noch die Rente steigern. Hoffentlich lässt Sie das Arbeitsamt während dieser Zeit in Ruhe, ansonsten müssen Sie Bewerbungen schreiben oder an anderen Maßnahmen teilnehmen. Ich würde es auf jeden Fall probieren, den Rentenantrag können Sie dann ggf. jederzeit stellen.
Abwägeram 04.11.2017 | 10:51
Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Mögliche Gesichtspunkte wären: 1. Die Arbeitslosenversicherung ist kein Sparbuch. 2. Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, warum sollten Sie den nicht nutzen? 3. An die Steuern gedacht? Vielleicht irgendetwas mit Teilrente ab Dezember in Erwägung gezogen?
W*lfgangam 04.11.2017 | 16:30
Zitat von Hannes anzeigenausblenden
Zustimmung: So ist es, bei gleichwertigem ALG ./. Rente diese Leistung noch mitnehmen - zumindest bis zum ungekürzten Rentenbeginn(!)/erhöht die Rente danach weiter und dann sehen, wie lange der 'Tanz' mit der Afa auszuhalten ist. Und die AfA kann nicht zum Rentenantrag auffordern, da hier ein unabhängiger Leistungsanspruch (2 Jahre) vorliegt, solange die Mitwirkungspflichten eingehalten werden. Gruß w.
Barbarossaam 04.11.2017 | 19:51
Guten Abend allerseits, Danke vielmals für die Antworten. Diese decken sich absolut mit meinem Vorhaben. Sollte der Tag X (Kündigung) kommen, werde ich nächstes Jahr keine Rente beantragen, sondern das mir zustehende ALG ausnutzen so lange es nur irgend geht. Laut Auskunft der Rentenversicherung erhalte ich eine Bruttorente von knapp über 1.900 Euro. Das ALG würde sich auf fast denselben Betrag, allerdings dann NETTO, belaufen. Durch das ALG würde ich zudem noch meine Rente aufstocken. Ich wüsste also keinen Grund, der für die Rente mit 63 3/4 spricht - das ALG auf die Dauer von 24 Monaten ist für mich alternatives. Mache ich einen Denkfehler?? Viele Grüße und schönen Sonntag
KSCam 04.11.2017 | 20:04
Sie haben doch die Zahlen, was fragen Sie nun nochmals nach? Rein finanziell spricht nichts dagegen - aber Sie entscheiden über ihre Zukunft.
Barbarossaam 04.11.2017 | 21:38
...genau so ist es:-) Ohne Moos nix los! VG von Barbarossa
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