Hallo M.Lüdd.,
der Anspruch auf die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" konnte am 01.07.2014 (mit Inkrafttreten des Gesetzes) erstmalig entstehen. Sofern Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezogen hatten, war ein Wechsel nicht mehr möglich. Nur Personen, die vor 1953 geboren sind und am 01.07.2014 noch keine Altersrente bezogen hatten, konnten diese Rente abschlagfrei ab 63 in Anspruch nehmen.