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Rente mit 63

von Renate01.02.2008 | 13:25
1548 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Jahrgang 1947. Seit Jahren nur noch Hausfrau und Mutter. Ich möchte mit 63 Jahren als "Langzeit Versicherte" in Rente gehen. Ich habe aber nur 33 Jahre und 8 Monate Gesamtversicherungszeit. Agentur für Arbeit sagt: Arbeitssuche zwecklos ! Was muß ich machen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

wie Sie aus den bisherigen Stellungnahmen ersehen können, kristallisieren sich 2 Möglichkeiten heraus: Einerseits die laufende Entrichtung freiwilliger Beiträge. Wobei bis 31.3.2008 noch eine Zahlung für 2007 möglich ist. Und andererseits der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung. Die finanziell günstigere Lösung ist sicherlich das Aufstocken bei einer geringfügigen Beschäftigung.

10 Antworten

Schadeam 01.02.2008 | 13:36
einfach rechnen, ob es sich lohnt noch für 1 Jahr und 4 Monate freiwillige Beiträge zu zahlen, dann haben Sie 35 Jahre. Und Zeit genug haben Sie 2008 und 2009 noch (ich weiß, bis März kann man noch ins Jahr 2007 zahlen). Sie rechnen aus was 16 Mindestbeoträge (a 79,60) kosten und stellen den die 24 Monate gegenüber, die Sie Ihre Rente früher bekommen können. Natürlich können Sie auch noch einen Minijob annehmen und auf die Versicherungspflicht verzichten, dann kostet es nur maximal 16 mal 19,60 €.
speziam 01.02.2008 | 14:11
Der Antwort von Schade kann vollinhaltlich zugestimmt werden. Sie zahlen Ihre freiwilligen Beiträge und alles ist o.k. Siehe auch Vordruck V091 Beitragswerte 2007
Renateam 01.02.2008 | 13:48
Wer kann eine VERBINDLICHE Antwort geben ( Quelle ), daß eine freiwillige Nachzahlung anerkannt wird als Ergänzung der 35 Versicherungsjahre ?
Schadeam 01.02.2008 | 14:12
das ist keine Nachzahlung sondern eine laufende Zahlung und freiwillige Beiträge darf jeder zahlen, der in Deutschland lebt und nicht versicherungspflichtig ist. Steht in § 7 des SGB 6. Gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle der DRV dort wird man Ihnen die gleiche Auskunft geben. Oder schreiben Sie Ihren Versicherungsträger an (der von dem Sie das mit den 33 Jahren und 8 Monaten haben).
Kurtam 01.02.2008 | 15:07
was ist mit Frauenrente ab 60
KSCam 01.02.2008 | 16:05
da ist nix mit, weil Renate schreibt, dass Sie seit Jahren Hausfrau und Mutter ist. Wäre sie pflichtversichert, hätte sie wahrscheinlich schon mit 60 in Rente gehen können - das hätte sie dann in ihrer Frage aber auch angeben müssen..
Schiko.am 01.02.2008 | 16:38
Da würden ja schon 15 jahre beitragszeit genügen. Nur, es müssen ab 40.LJ 121 monate pflichtbeiträge bis rentenbeginn sein. 400 eurojob und verzicht auf die versicherungsfreihet ist auch mit nur 155 monatsver- dienst möglich. Da sind 4.90% nur 7,60 monatlich statt der genannten 19.60 monatlich. MfG.
Rentenüberprüferam 01.02.2008 | 16:31
Eine andere Möglichkeit zu den noch fehlenden Monaten rentenrechtlicher Zeit für die nötigen 35 Jahre als "langjährig Versicherte", zudem auch bedeutend kostengünstiger, ist die Aufnahme einer "geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung", in der Sie die Aufstockung des durch den Arbeitgeber (AG) zu zahlenden Pauschbetrages auf die zur Zeit geltenden 19,9 % Rentenversicherungsbetrag selber zahlen. Sie könnten dem AG auch vorschlagen, wenn es schwierig ist so eine Stelle zu finden, ihm auch seinen eigenen Anteil an Beiträgen zu erstatten. Da ja mehr als 33 Beitragsjahre vorliegen, dürfte es sich sicher auch rechnerisch lohnen, 24 Monate früher eine Rente zu beziehen, die allerdings dann auch mit Rentenminderungen verbunden wäre. Einfach mal die letzte Renteninformation zur Hand nehmen und mit ehemann oder Kindern, oder auch hier im Forum, die Sache mal rechnerisch durchzugehen.
Schadeam 01.02.2008 | 16:47
"Sie könnten dem AG auch vorschlagen, wenn es schwierig ist so eine Stelle zu finden, ihm auch seinen eigenen Anteil an Beiträgen zu erstatten." Das ist ja eine ganz tolle Variante - aber dann zahlt Renate die ganzen 19,9 % selber, dann kann sie auch den Mindestbeitrag zahlen und das "ganze Gedöhns" mit dem Minijob ist überflüssig (sieht auch ein bisschen wie halblegal aus). PS: das mit dem Minijob habe ich Renate bereits vor 3 Stunden in meinem letzten Absatz geraten ,-)
Rentenüberprüferam 01.02.2008 | 19:52
Ich gebe Ihnen recht, habe wohl bei dem Begriff "Minijob" nicht gleich richtig geschaltet. Danke für Hinweis In einem mir bekannten Fall wurde ohne mein Anraten so verfahren, da ging es um 6 Monate, die fehlten, allerdings war zu diesem Zeitpunkt auch der Beitragssatz niediriger, auch lag der geringfügige versicherunhgsfreie Betrag im Beitrittsgebiet zu diesem Zeitpunkt knapp über 400 DM, wenn ich mich richtig erinnere. Daraus resultierte mein Vorschlag, der aber nicht hinsichtich Rendite untermauert ist.
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