Guten Tag,
nein, bei einem Rentenbeginn mit 63 (Altersrente für langjährig Versicherte) beträgt der Abschlag 14,4 % (Geburtsjahrgang 1964 und jünger), auch wenn bereits 45 Beitragsjahre erfüllt sind. Der Abschlag berechnet sich für den Zeitraum Rentenbeginn bis Regelalter (hier: 67. Lebensjahr).
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren ohne Abschlag kann auch in diesem Fall erst ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
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