Hallo Yuzhou,
eine Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung wird vor Vollendung des 65. Lebensjahres nur gezahlt, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Als Hinzuverdienst wird dabei beispielsweise Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung berücksichtigt. Nach Ihren Angaben ist davon auszugehen, dass es sich bei der rentenähnlichen Leistung Ihres holländischen Arbeitgebers nicht um einen bei der Altersrente zu berücksichtigenden Hinzuverdienst handelt. Um hundertprozentig sicher zu gehen, sollten Sie die Frage jedoch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Da weitere Angaben und Unterlagen benötigt werden, kann Ihre Frage in diesem Forum nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden.
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