Hallo Heinrich,
User „W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Antworten gegeben.
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Hallo Heinrich,
User „W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Antworten gegeben.
Hallo W*lfgang Ich war heute bei meiner Krankenkasse. Genau so wie Sie beschreiben war es, beim Eingeben in EDV "modernisiert". Ich werde damit zur Rentenberatung der DRV gehen und es klären. Danke für Ihre Nachricht Gruß Karl51"Leistungsbezug SGB III Arbeitslosengeld 1 (Plichtversichert)"Hallo Karl51, 'blöd' nur, dass es in dieser Zeit noch kein SGB gab ;-) Die KK wird es halt aus den alten Unterlagen auf die neuen gesetzlichen Grundlagen auslegen/bescheinigen - besser wärs (meine Meinung), sie würden sich auf die 'alten/richtigen' Rechtsgrundlagen beziehen und überlassen der DRV die 'Umsetzung' - bezogen auf die '45' Jahre. Gruß w.
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