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Experten-Antwort

Rente mit 63 (47 Beitragsjahre)

von Bernd Müller05.02.2014 | 08:30
1909 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, da ich am 25.02.1951 geboren bin, möchte ich zum 01.07.2014 mit dann 47 Beitragsjahren in Rente gehen. Einen entsprechenden Rentenantrag werde ich noch im Februar 2014 stellen. Komme ich dann ab dem 01.07.2014 schon in den Genuss einer abzugsfreien Rente, obwohl jetzt dafür die Rechtsgrundlage noch nicht vorliegt? Mit freundlichen Grüßen Bernd

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Bernd Müller,

unter Voraussetzung, dass Sie die 45 jährige Wartezeit erfüllt haben und das RV Leistungsverbesserungsgesetz in Kraft tritt, könnten Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Bernd Müller,

unter Voraussetzung, dass Sie die 45 jährige Wartezeit erfüllt haben und das RV Leistungsverbesserungsgesetz in Kraft tritt, könnten Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

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3 Antworten

wolfgang schirmeram 05.02.2014 | 16:38
meine damen und herren macht es sinn, jetzt schon einen antrag auf die abschlagsfreie rente mit 63 zu stellen mit freundlichen gruß schirmer
KSCam 05.02.2014 | 18:23
Eigentlich macht das keinen Sinn. Zum einen soll reicht es bei geklärten Versicherungskonten den Antrag 3 Monate vorher zu stellen - das wäre bei Rentenbeginn Juli im April. Des weiteren werden die Renten in aller Regel zum 01.07. angepasst und die ab Juli geltenden Rechenwerte sind nicht vor Mai eingepflegt (ist auch in Jahren ohne neue Gesetze nicht anders). Wenn der Bundestag erst im April oder Mai über das neue Gesetz entscheidet, kann ein heute gestellter Antrag selbst wenn alles schnell und reibungslos geht, nicht vor Juni bearbeitet werden, weil die entsprechenden EDV Programme sicher nicht am Tag der Entscheidung parat sind. Daher liegt so ein Antrag bis auf weiteres unbearbeitet auf Halde und es macht wirklich heute noch keinen Sinn.
Heinericham 06.02.2014 | 12:51
Wenn Sie, egal wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht, ab 01.07.2014 in Rente gehen wollen können Sie sowohl die "neue" Rente als auch die Renten für langjährig Versicherte beantragen. Die DRV würde dann, zumindest bis die "neue" Rente berechnet werden kann, die REnte für langjährig Versicherte gewaähren und sobald es geht die abschlagsfreie Rente rückwirkend ab 01.07.2014 neu rechnen. So stehen Sie zumindest nicht ohne Geld da. Sollten Sie nur in Rente gehen wollen, ohne Abschlag mit der "neuen" Rente, dann beantragen Sie nur diese.
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