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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Kübart18.01.2015 | 16:13
1302 Ansichten
3 Antworten
Ich habe im November 2014 meinen Rentenantrag abgegeben. Ich wolle zu meinem 63 Geburtstag dieses Jahr in Rente gehen. Es ist jedoch möglich, daß ich erst zu einem späteren Zeitpunkt gehen kann. Ist das möglich, kann ich nach widerspruch jederzeit vor dem 65 Lj einen neuen Antrag stellen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2015 | 07:55

Hallo Kübart,

Sie können Ihren Rentenantrag jederzeit zurückziehen, solange der Bescheid noch nicht bindend ist - also bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten Sie das bitte auch zeitnah tun, sobald Sie sicher wissen, dass der Rentenbeginn mit 63 nicht möglich sein wird oder nicht gewollt ist. Danach können Sie jederzeit wieder einen Rentenantrag stellen.

Sofern die Gründe für den doch nicht so zeitigen Rentenbeginn in Ihrem Arbeitsverhältnis liegen (Ihre Anfrage hört sich ein bisschen so an), dann könnten Sie auch über eine Teilrente nachdenken: Sie könnten z. B. in Absprache mit dem Arbeitgeber Arbeitszeit und Verdienst so anpassen, dass eine der Hinzuverdienstgrenzen für die 1/3-Rente, halbe Rente oder 2/3-Rente eingehalten ist. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen erfahren Sie bei Ihren zuständigen Rentenversicheurngsträger. Dort können Sie sich auch in der Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten lassen.

2 Antworten

...²am 18.01.2015 | 16:18
Sie würden allen beteiligten ein Haufen Arbeit ersparen, wenn sie gleich morgen bei ihrem rentenversicherungsträger anrufen und mitteilen, dass sie die beantragte rente nicht wünschen. wenn sie jetzt erst auf den bescheid warten, dann widerspruch und dann sagen, ich will doch erst später, dann entspräche dieser vorgehensweise, das, was "der einfache michel" dem hiesigen "staat" immer vorwirft: reinste Bürokratie.
SozPolam 18.01.2015 | 22:19
Es wäre besser gewesen, sich vorher zu überlegen, was Sie eigentlich wollen. Sie verursachen dem Staat eine Menge unnötiger Kosten, die der Steuerzahler berappen muß, nur weil Sie sich nicht genügend Gedanken über Ihren Lebensweg gemacht haben. Rufen Sie morgen sofort bei der DRV an und lassen Sie das Rentenverfahren stoppen. Eigentlich sollten Sie die Kosten dafür zahlen müssen!
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