Hallo Kübart,
Sie können Ihren Rentenantrag jederzeit zurückziehen, solange der Bescheid noch nicht bindend ist - also bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten Sie das bitte auch zeitnah tun, sobald Sie sicher wissen, dass der Rentenbeginn mit 63 nicht möglich sein wird oder nicht gewollt ist. Danach können Sie jederzeit wieder einen Rentenantrag stellen.
Sofern die Gründe für den doch nicht so zeitigen Rentenbeginn in Ihrem Arbeitsverhältnis liegen (Ihre Anfrage hört sich ein bisschen so an), dann könnten Sie auch über eine Teilrente nachdenken: Sie könnten z. B. in Absprache mit dem Arbeitgeber Arbeitszeit und Verdienst so anpassen, dass eine der Hinzuverdienstgrenzen für die 1/3-Rente, halbe Rente oder 2/3-Rente eingehalten ist. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen erfahren Sie bei Ihren zuständigen Rentenversicheurngsträger. Dort können Sie sich auch in der Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten lassen.
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