Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63

von Gerald Schröder21.07.2014 | 15:54
1016 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehöre in die Kategorie, welcher nach neuem Gesetz ab 07/13 die volle Rente nach 45 Beitragsjahren zusteht. Da die mir zustehende Rente jedoch sehr gering ist, komme ich mit der steuerfreien Hinzuverdienstgrenze in Höhe von EUR 450,00 monatl. nicht aus und würde gern wissen, ob mir trotzdem ein Teil der Rente zusteht, wenn ich mehr ( ca. EUR 30000 - 40000 jährl. bto..) hinzuverdiene und wie sich dieser Betrag errechnet. Würde mich über eine baldige Auskunft freuen. Gruß G.Schröder

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Holen Sie sich bitte über die nächstgelegene Beratungsstelle eine Auskunft über Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrente.

Diese werden aus den letzten drei Jahren vor dem Rentenbeginnsjahr errechnet.

Die grundsätzliche Grenze für die Vollrente ist für alle 450,- EUR.

Alle darüber liegenden Grenzen für Teilrenten müssen errechnet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

=//=am 21.07.2014 | 16:08
Sie meinen wohl, die Rente ab 07/2014. ;-) Frage: Welcher Jahrgang sind Sie denn? Denn FRÜHESTENS mit 63 plus 45 Jahren Versicherungszeit können Sie die Altersrente bekommen. Auch diese vorzeitige Altersrente kann als Teilrente in Anspruch genommen werden. Die (allgemeine) Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt: 1) für eine 1/3-Rente > 1.036,88 EUR 2) für eine 1/2-Rente > 788,03 EUR 3) für eine 2/3-Rente > 539,18 EUR (§ 34 Abs. 3 Sozialgesetzbuch -SGB- VI) Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: 1) das 0,25-fache der mtl. Bezugsgröße (2.765,00 EUR) vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters, mindestens jedoch 1,5 Entgeltpunkte; 2) das 0,19-fache ..... (wie oben) 3) das 0,13-fache ..... (wie oben) Wenn Sie Ihre genauen individuellen Hinzuverdienstgrenzen wissen wollen, fordern Sie diese unter Angabe eines Rentenbeginndatums bei der DRV an. Dann wissen Sie es genau und können planen.
regfilam 21.07.2014 | 18:28
es wird ja niemand gezwungen mit 63 in Rente zu gehen vor allem wenn man einerseits nach 45 Jahren zuwenig an Endgeltpunkten zusammenkratzen konnte , daß man ein Renter bekommt von der man leben kann und wenn man andererseits eine Idee hat-die einem als *Nebenjob* neben der Rente die stolze Summe des dtsch.Durchnittverdienst (für Vollzeittätigkeit) beschert ?
Gerald Schröderam 21.07.2014 | 21:04
Hallo =//=, vielen Dank für die rasche Antwort. Ja, meine 07/14. Bin Jahrgang 51 und habe 36,4 Entgeltpunkte. Komme aber leider mit den von Ihnen vorgegebenen Berechnungen nicht klar. Aber vielen Dank. Sie haben mir schon geholfen und ich werde die DRV jetzt mal anschreiben. Gruß G.Schröder
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026