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Zur Experten-Antwort springenHallo Dagmar Rux,
das ist nicht möglich. Wenn Sie die Altersrente vor dem Zeitpunkt in Anspruch nehmen wollen, der für Ihren Jahrgang für die neue abschlagfreie Rente nach 45 Jahren festgelegt ist, dann berechnet sich der Abschlag nach der Regelaltersgrenze.
Z.B. bei Jahrgang 1957:
- neue abschlagfreie Rente nach 45 Jahren: 63 Jahre und 10 Monate
- Regelaltersrente und abschlagfreie Rente für langjährig Versicherte: 65 Jahre und 11 Monate
- vorzeitige Rente mit 63 Jahren (das wäre die Altersrente für langjährig Versicherte): Abschläge für 35 Monate von 10,5 %
(der Vollständigkeit halber: bei Schwerbehinderung abschlagfreie Rente ab 63 Jahre und 11 Monate, vorzeitig mit Abschlägen ab 60+11)
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