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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Elke aus dem Rheinland26.05.2014 | 11:52
1182 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 12/1952 geboren und habe 45 Jahre und 6 Monate voll. Davon jedoch zwei Jahre ALG 1 (Jan12 bis Dez13) bezogen, da mein Arbeitgeber den Betrieb geschlossen hat. Zur Zeit habe ich ich noch einen Minijob und zahle dafür auch vollen Beitrag. Habe ich bereits alle vorrausetzungen für die abschlagsfreie Rente mit 63 erfüllt? Ich habe gehört, dass ALG1 Zeiten in den letzten zwei Jahren nicht gezählt werden.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Elke aus dem Rheinland,

ich stimme den Ausführungen von „ich“ zu, sofern das Gesetz wie geplant in Kraft tritt. Ein Rentenbeginn im Dezember 2015 wäre möglich, sofern „Anfang Dezember“ „1. Dezember„ heißt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, Pech gehabt!

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4 Antworten

_icham 26.05.2014 | 12:19
bei Insolvenz des Arbeitgebers sollen die ALO-Zeiten mit dazu zählen, macht bei Ihnen aber keinen Unterschied, denn 63: im Dez 15 Rentenbeginn 01.01.16 2 Jahre davor 01.01.14-31.12.15 und da haben sie ja kein ALG bekommen 45 Jahre sind erfüllt "alle voraussetzungen" noch nicht, das Lebensalter, sprich 63 erreichen Sie ja erst 2015
Elke aus dem Rheinlandam 26.05.2014 | 13:13
Kann ich auch schon an meinem Geburtstag in Rente gehen (der ist Anfang Dez.) oder muß ich bis zum 01.01.2016 warten? Da ich zur Zeit freiwllig Versichert bin, wäre das für mich vorteilhaft. Freue mich auf Info!
GroKoam 26.05.2014 | 13:15
Ab 01.01.2016 können Sie in Rente gehen.
Elke aus dem Rheinlandam 26.05.2014 | 15:18
Leider der 03. also Pech gehabt?!
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