Nach den geplanten Regelungen im Gesetzentwurf könnten Sie mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn Sie bis zum 31.08.2014 weiter arbeiten und damit die Wartezeit von 45 Jahre erfüllen. Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente mit 63 sollen nicht zur Wartezeit mitgezählt werden. Darauf haben sich zumindest gestern die Koalitionsfraktionen geeinigt. Wir können Ihnen nur raten den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten und sich dann bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu erkundigen, ob und wann Sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen.