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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Lothar16.02.2014 | 11:04
1594 Ansichten
13 Antworten

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Frage: ich war von 2004 - 2008 in Harz 4 wovon ich davon 2 Jahre ein 1€ Job ausgeführt habe, und seitdem eine Festanstellung habe, es wurden in den 4 Jahren doch Pflichtbeiträge eingezahlt,und wurden in meine Hochrechnung mit angerechnet, darf ich in Rente gehen????? Wäre über eine Antwort erfreut.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lothar,

sofern Sie die abschlagfreie Rente mit 63 meinen, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren diskutiert wird, ist eine seriöse Auskunft leider nicht möglich. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sind Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und Arbeitslosenhilfe ausgenommen - diese ganze Frage ist noch sehr umstritten.

Die Voraussetzungen für eine Rente ab 63 mit Abschlägen sollten erfüllt sein, da dafür 35 Jahre mit allen rentenrechtlichen Zeiten ausreichen.

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12 Antworten

KSCam 16.02.2014 | 11:52
Mit den wenigen gemachten Angaben lässt sich gar nichts sagen. Mit 63 ist die Altersrente möglich, wenn 35 Versicherungsjahre vorliegen. Zur Beratung gehen oder eine Rentenauskunft anfordern, dann wissen Sie mehr.
Lotharam 16.02.2014 | 12:17
Bin jetzt 62, und habe seit 1969 eingezahlt
KSCam 16.02.2014 | 13:29
Dann können Sie mit 63 in Rente gehen.
Schalkeam 16.02.2014 | 18:50
Vorsicht GroKo, denn bis dato ist unbekannt was angerechnet an Arbeitslosenzeit . Aber wie der tolle Name GroKo schon sagt wissen sie vielleicht mehr oder woher kommt das unbekannte Wissen ?
Lotharam 16.02.2014 | 13:37
Danke für die Antworten, Wünsche noch ein schönen Sonntag.
Lotharam 16.02.2014 | 19:08
@ Schalke Für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden seit 1. Januar 2011 keine Pflichtbeiträge mehr in die Rentenversicherung gezahlt. Ich habe aber bis dato einbezahlt.
Lotharam 17.02.2014 | 11:47
Aber das wäre ja nicht Gerecht, wenn man die Harz 4 Jahre ausgrenzen tut, ich habe doch Pflichtbeiträge einbezahlt und die wurden doch in der Hochrechnung mit einbezogen.
W*lfgangam 17.02.2014 | 19:24
Hallo Lothar, zunächst mal haben Sie selbst keine Pflichtbeiträge bei H4 eingezahlt, das hat komplette die ARGE/Jobcenter gemacht. Pflichtbeiträge aus bedürftigkeitsabhängigen Arbeitslosenleistungen (heute ALG 2, früher Arbeitslosenhilfe) zählten bisher nach der aktuellen Regelung schon nicht zu 45 Jahren, wurden zwar in der Hochrechnung einer Regelaltersrente als rentensteigernde Zeiten mit berücksichtigt, aber niemals bei oben erwähnten 45 Jahren mitgezählt. Mit der geplanten Neuregelung tritt keine Verschlechterung ein, sie werden weiterhin nicht mitzählen - so der Entwurf Gesetz wird. Gruß w.
W*lfgangam 17.02.2014 | 19:33
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
...wer 4 fehlerfreie Beiträge in den letzten 4 Std. gepostet hat, wird zum Rentenexperten geschlagen. Versuchen Sie wenigstens einen, sonst werden Sie den 'gelben Tastentrottel' so schnell nicht los *g Gruß w. (Beitrag kann nach einer 24-Std.-Prangerzeit natürlich vernichtet werden ;)
GroKoam 17.02.2014 | 21:10
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wer 4 Jahre Hartz 4 bezogen hat darf, ohne Abschläge, in Rente.
...wer 4 fehlerfreie Beiträge in den letzten 4 Std. gepostet hat, wird zum Rentenexperten geschlagen. Versuchen Sie wenigstens einen, sonst werden Sie den 'gelben Tastentrottel' so schnell nicht los *g Gruß w. (Beitrag kann nach einer 24-Std.-Prangerzeit natürlich vernichtet werden ;)
; - )))))))))))))))))))))))
W*lfgangam 17.02.2014 | 21:31
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
...Sie könnten mit Sachbeiträgen (müssen ja nicht lang ausformuliert sein - Macheinem liegt längeres Sprechen/Nachdenken nicht) mehr glänzen ...kommen Sie, Sie haben doch mehr als Stammtisch/Phrasen drauf, lassen Sie's raus, wo ist Ihre Lebenserfahrung, die Sie neutral/natürlich auch 'gefärbt' weitergeben wollen/können?! Sagen Sie nicht, Sie hängen grad in der Arktis des Schweigens fest - und sind wirklich tiefgefroren *hauch Gruß w.
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