Hallo Ruzica,
sie können die Altersrente für langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren zum Rentenbeginn erfüllt ist.
Der Abschlag beträgt dann 9 % (Regelaltersgrenze bei Jahrgang 1952 ist 65 Jahre und 6 Monate; die Rente wird daher 30 Monate vorzeitig in Anspruch genommen).
Sofern Sie unter die Vertrauensschutzregelung (Altersteilzeitarbeit vor dem 01.01.2007 vereinbart) fallen, beträgt der Abschlag 7,2%, weil die Rente dann nur 24 Monate vorzeitig in Anspruch genommen wird.
Sie sollten den Rentenantrag ca. 3 Monate vor Rentenbeginn stellen.
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