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Experten-Antwort

rente mit 63

von ruzica28.01.2014 | 10:13
905 Ansichten
4 Antworten

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Bin am 30.Januar 1951 gebohren.Wartezeit von 35 Jahren Beitragszeit ist erfüllt.Wann darf ich Antrag auf Rente mit 63 stellen und wie hoch sind in den fall die abzüge. Im voraus vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruzica,

sie können die Altersrente für langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren zum Rentenbeginn erfüllt ist.

Der Abschlag beträgt dann 9 % (Regelaltersgrenze bei Jahrgang 1952 ist 65 Jahre und 6 Monate; die Rente wird daher 30 Monate vorzeitig in Anspruch genommen).

Sofern Sie unter die Vertrauensschutzregelung (Altersteilzeitarbeit vor dem 01.01.2007 vereinbart) fallen, beträgt der Abschlag 7,2%, weil die Rente dann nur 24 Monate vorzeitig in Anspruch genommen wird.

Sie sollten den Rentenantrag ca. 3 Monate vor Rentenbeginn stellen.

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3 Antworten

ruzicaam 28.01.2014 | 10:50
im ersten beitrag hab mich vertan.Troztdem Danke
W*lfgangam 28.01.2014 | 22:22
Hallo Ruzica, mit Jahrgang '51 fallen Sie auch noch unter die Altersrente für Frauen (15 Jahre Wartezeit, nach 40. Lbj. mehr als 120 Monate Pflichtbeiträge), die ab 60 ggf. schon möglich gewesen ist. Für diese Rentenart gilt im Hinblick auf den Abschlag nicht die angehobene Altersgrenze, bei 63 sind es 7,2 % Abschlag. Wenn Sie die für diese Altersrente genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bleiben nur die von Experten/in genannten Möglichkeiten. Gruß w. Tipp: nächste Beratungsstelle aufsuchen, alternativ die letzte Rentenauskunft gewissenhaft lesen.
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