Lieber Klaus S.,
auch wir können leider nicht absehen, ob, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag verankerten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden.
Ob es eine Regelung für Bestandsfälle geben wird, können wir nicht absehen. Sie ist jedoch eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich ist das im Zeitpunkt des Rentenbeginns geltende Recht maßgebend.
Kleiner Hinweis:
Die geplanten Änderungen im Rentenrecht können Sie in dem folgenden Artikel (unter Nachrichten "Neues Rentenpaket geschürt" nachlesen:
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