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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Angelika27.11.2013 | 21:27
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3 Antworten

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Laut Koalitionsverhandlungen soll man ab Juli 2014 mit 63 Jahre ohne Abschlag Rente beziehen können , wenn man 45 Beitragsjahre hat. Ich bin 1953 geboren und war bis 2011 berufstätig und bin nun Hausfrau . Ich habe bisher insgesamt 44 Beitragsjahre. Kann ich,(um die 45 Beitragsjahre zu erreichen) für die fehlenden 12 Monate mich freiwillig mit den Mindesbeitragsbetrag versichern ? Habe ich dann Anspruch auf Rente mit 63 ohne Abschlag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika,

auch wir können leider nicht absehen, ob, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag verankerten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden. An Spekulationen über ein "Was wäre wenn..." werden wir uns nicht beteiligen.

Sofern Ihnen zu gegebener Zeit einige Monate zur Erfüllung der Wartezeit fehlen, empfehlen Ihnen, lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Rentenansprüche und die Möglichkeiten die Wartezeit zu erfüllen beraten.

Eine geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung ist da sicherlich eine Alternative, sofern das Recht so bleibt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

oder soam 27.11.2013 | 21:34
vorbehaltlich der tatsächlichen Umsetzung: vmtl. wäre ein pflichtiger Minijob besser...?!
=//=am 28.11.2013 | 10:06
Nach derzeitigem Recht muß man ja 45 PFLICHTBEITRAGSJAHRE haben, wobei die Beiträge wegen ALG momentan nicht dazuzählen. Das war ja der Sinn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ich könnte mir vorstellen, dass es dabei bleibt, da jetzt nur erwähnt wird, dass auch die ALG-Pflichtbeiträge dazuzählen. Die Erfüllung dieser Wartezeit durch freiwillige Beiträge dürfte m.E. dann ausgeschlossen sein. Da ab 01/2013 auch die geringfügigen Beschäftigungen grundsätzlich versicherungspflichtig sind (wenn nicht darauf verzichtet wird), dürfte es nicht so schwierig sein, die Wartezeit mit diesen Pflichtbeiträgen zu erfüllen.
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