Hallo Angelika,
auch wir können leider nicht absehen, ob, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag verankerten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden. An Spekulationen über ein "Was wäre wenn..." werden wir uns nicht beteiligen.
Sofern Ihnen zu gegebener Zeit einige Monate zur Erfüllung der Wartezeit fehlen, empfehlen Ihnen, lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Rentenansprüche und die Möglichkeiten die Wartezeit zu erfüllen beraten.
Eine geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung ist da sicherlich eine Alternative, sofern das Recht so bleibt.