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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Eiris09.10.2017 | 19:44
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3 Antworten

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Hallo, Ich habe Mitte des Jahres 2018 meine 45 Beitragsjahr erarbeitet. Dann muss ich noch 31 Monate arbeiten, um die Rente mit 63 Jahren ohne Abzüge zu erhalten. Was passiert, wenn ich in dieser Zeit noch Arbeitslosengeld 1 beziehen muss? Hat das irgendwelche negativen Auswirkungen auf meinen Rentenbeginn?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eiris,

Ihnen dürfte eine Rentenauskunft zu allen Altersrenten vorliegen. Die Altersrente für besonders langj. Versicherte geht altersbedingt nicht vor 63 Jahren und 8 Monaten (*1956). Auch dann nicht, wenn die 45 Jahre schon vorher erfüllt sind. Allerdings hätte dies den Vorteil, dass die Einschränkungen bei der möglichen Nicht-Anrechnung der Alo-Zeiten Sie gar nicht betrifft.

Sofern ein größer Lücke zwischen Ende der Beschäftigung (oder Ende des Alo-Geldes) bis zum geplanten Rentenbeginn als Phase ohne Einkommen auftritt, sollten Sie eine unserer Beratungsstellen aufsuchen und die alternativen Rentenlösungen neu besprechen. Wenn man genaue Zahlen hat ist eine Entscheidung einfacher.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 09.10.2017 | 20:04
Hallo Eiris, kommt drauf an, welchen Rentenbeginn Sie meinen ;-) Mitte 2018 45 Jahre voll und dann noch 31 später erst der abschlagsfreie Rentenbeginn ist ja noch ein bisschen hin. So Ende 2020/Anfang 2021 wird das sein. Nur ein ALG in den 24 Monaten vor diesem (abschlagsfreien) Rentenbeginn zählt bei den 45 Jahren nicht mit. Selbst wenn Sie morgen schon ALG erhalten würden, sind die 45 Jahre damit gesichert. Frage ist dann nur, wenn das ALG nach 24 Monaten endet, z. B. für 2018/2019 ...wollen Sie dann ernsthaft mit null Einkommen auf die abschlagsfreie Rente ein Jahr später warten (statt dann mit 63 und Abschlag in die Rente), nur um den Mehrbetrag dann in xy-2-Dutzend Jahren wieder heraus zu haben? Sollte diese Situation tatsächlich eintreten, lassen Sie sich dazu beraten. Ansonsten, wird schon schieflaufen mit der Beschäftigung bis zur abschlagsfreien Rente, bzw. einer max. 2 Jahre dauernden ALG unmittelbar vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn. Gruß w.
Ronaldam 10.10.2017 | 08:46
Bitte beachten Sie, dass die Rentenart mit 63 Jahren in Rente nach 45 Beitragsjahren sich jedes Jahr weiter in Richtung 65. Lebensjahr verschiebt. Sie können jetzt schon nicht mehr abschlagsfrei mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen. Aktuell sind wir bei 63 Jahren und 4 Monaten (Jahrgang 1954). Jahrgang 1955 - 63 und 6 Monate Jahrgang 1956 - 63 und 8 Monate usw. Das sollten Sie bei der Planung beachten. Alles Gute
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