Hallo Eiris,
Ihnen dürfte eine Rentenauskunft zu allen Altersrenten vorliegen. Die Altersrente für besonders langj. Versicherte geht altersbedingt nicht vor 63 Jahren und 8 Monaten (*1956). Auch dann nicht, wenn die 45 Jahre schon vorher erfüllt sind. Allerdings hätte dies den Vorteil, dass die Einschränkungen bei der möglichen Nicht-Anrechnung der Alo-Zeiten Sie gar nicht betrifft.
Sofern ein größer Lücke zwischen Ende der Beschäftigung (oder Ende des Alo-Geldes) bis zum geplanten Rentenbeginn als Phase ohne Einkommen auftritt, sollten Sie eine unserer Beratungsstellen aufsuchen und die alternativen Rentenlösungen neu besprechen. Wenn man genaue Zahlen hat ist eine Entscheidung einfacher.