Eine Rente wird berechnet nach Rechtsvorschriften, welche zum Rentenbeginn Gültigkeit haben.
Durch eine verfrühte Rentenantragstellung besteht keine Möglichkeit sich eine gesetzliche Regelung „vorab zu sichern“.
Üblicherweise wird ein Rentenantrag circa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt.
Dies ist in der Regel ausreichend, um einen nahtlosen Übergang vom Ende der Beschäftigung oder Sozialleistung in die Rente zu gewährleisten.