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Experten-Antwort

Rente mit 63 Antrag mit 60 stellen?

von 54er27.08.2014 | 18:20
1373 Ansichten
6 Antworten
Das hört sich ja blöd an, aber der Sinn ist folgender. Hat man mit 60 Jahren die geforderten 45 Beitragsjahre, wäre es dann nicht sinnvoll im Sinne des Bestandsschutzes schon den Rentenantrag für die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren zu stellen. Ist es nicht so, dass bei einem Rentenbezug der Tag der Antragstellung maßgebend ist. Es wäre doch ärgerlich, wenn dieses Gesetz in drei Jahren keinen Bestand mehr hätte. Man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2014 | 09:11

Eine Rente wird berechnet nach Rechtsvorschriften, welche zum Rentenbeginn Gültigkeit haben.

Durch eine verfrühte Rentenantragstellung besteht keine Möglichkeit sich eine gesetzliche Regelung „vorab zu sichern“.

Üblicherweise wird ein Rentenantrag circa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt.

Dies ist in der Regel ausreichend, um einen nahtlosen Übergang vom Ende der Beschäftigung oder Sozialleistung in die Rente zu gewährleisten.

5 Antworten

Heidi G.am 27.08.2014 | 18:25
Ich trinke am Tag noch keinen Alkohol, hoffe es ist ein Scherz von Ihnen.
007am 27.08.2014 | 19:00
Sie sollten auch sofort Beerdigung,Grabstelle und Sarg kaufen,wer weiss was das einmal später kostet.
KSCam 27.08.2014 | 19:09
Das hört sich nicht nur blöd an, das ist auch ne blöde Idee! Jeder Mitarbeiter einer DRV Beratungsstelle, eines Rathauses, o.ä. würde sich mit gutem Grund weigern einen Altersrentenantrag 3 Jahre vorher helfen auszufüllen. Das wäre absolut vertane Zeit, weil ein Jahre vorher gestellter Antrag postwendend zurückgeschickt werden würde. Als nächstes kommt ein 25 jährger Student auf die Idee schon mal die Altersrente zu beantragen....man weiß ja nie... aber so dämlich wird unser Gesetzgeber wohl nicht sein, zuzulassen, dass ein heute für die weite Zukunft gestellter Antrag in Jahren gültig ist......und künftige Gesetze aushebelt. Vergessens Sie es - aber wahrscheinlich war Ihr Beitrag einer dieser Scherze um die Menschen hier auf Trapp zu bringen.
W*lfgangam 27.08.2014 | 22:44
Hallo 54er, natürlich 'dürfen' Sie jederzeit einen wie auch immer gearteten Antrag stellen. Hier wird ihn die DRV _sehr_ zeitnah bearbeiten und ihn mangels Voraussetzung (das Lebensalter für diese Rentenart fehlt) noch am selben Tag 'bescheiden'/ablehnen ...gut für die interne Statistik/Laufzeiten ;-) Allerdings fehlen diese 15 Min. Arbeitszeit dann für real wichtigere Anträge ... Bestandsschutz? Ja, den haben Sie am Tag des Rentenbeginns, wenn die diversen 'Vertrauensschutzregelungen' greifen - eine schlicht verfrühte Antragstellung ohne Rechtsanspruch findet sich da bisher nicht. Gruß w. PS: Ihre Frage ist gar nicht so blöd, kommt öfters im täglichen Geschäft vor!
Kartoffeln kaufen!am 28.08.2014 | 00:02
Sie sollten schon mal 80 Zentner Kartoffeln kaufen. Falls es demnächst keine mehr geben sollte, haben Sie für Jahre vorgesorgt! Ihr Rentenantrag würde sofort abgelehnt. Außer Spesen, nichts gewesen.
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