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Experten-Antwort

Rente mit 63, Arbeitslos

von Franzi0002.06.2014 | 16:28
926 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ich werde im Januar 63, und habe im Dezember 2014 45 Jahre Beitragszeit. Allerdings beinhaltet dies Beitragszeit auch knapp 2 Jahre Arbeitslosigkeit (November 2011 bis August 2013) da mein Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste. Kann ich so im Januar 2015 in Rente oder darf man 2 Jahre bevor die Rente greift nicht Arbeitslos gemeldet sein? Leider finde ich im Netz auch nicht den genauen Gesetzentwurf von Ende Mai 2014 Vielen Dank für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Insolvenz kann die Arbeitslosigkeit auch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn angerechnet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Jonnyam 02.06.2014 | 22:24
§ 51 Abs. 3 a 3a) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit 1. Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, 2. Berücksichtigungszeiten 3. Zeiten des Bezugs von a) Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, b) Leistungen bei Krankheit und c) Übergangsgeld, soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, und 4. freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach Nummer 1 vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt werden, werden nicht angerechnet.
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