Bei Ihrer Frage ist zu unterscheiden, ob Sie den frühesten Rentenbeginn meinen (ggf. mit Abschlägen), oder ob Sie die geplanten Neuerungen (abschlagsfreier Rentenbeginn mit 63 für Geburtsjahrgänge vor 1953 und der Vorversicherungszeit von 45 Jahren) ansprechen. Die geplanten Neuerungen befinden sich immer noch in der Gesetzgebungsphase. „W*lfgang“ hat bereits geschrieben, dass im Rahmen der überstaatlichen Regelungen bei den EU-Mitgliedsstaaten die Versicherungszeiten gegenseitig angerechnet werden. Haben Sie somit durch diese Regelung die Voraussetzung für die vorgezogene Altersrente in Deutschland, können Sie auch als Niederländer davon Gebrauch machen. Da Sie aber in diesem Jahr die Regelaltersgrenze erreichen (Geburtsjahrgang 1949?), bis dahin auch noch Hinzuverdienstbeschränkungen haben, scheint es fraglich, ob Sie davon profitieren werden.