Sehr geehrter Bundspecht!
Bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Rente mit 63 Jahren bei 45 Versicherungsjahren handelt es sich um eine Absichtserklärung. Eine Beratung kann nur nach der derzeitigen Rechtslage erfolgen.
Sie erfüllen offensichtlich die Wartezeit von 35 Jahren. Es kommt nach aktueller Rechtslage für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in betracht. Diese würde vorzeitig in Anspruch genommen und wäre dann mit einem Abschlag von 8,7 % behaftet.
Sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen (Grad der Behinderung von mindestens 50), wäre für Sie die günstigere Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu empfehlen. Diese würde ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge gezahlt werden.
Ob die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder die Altersrente für Frauen (?) für Sie zutreffen, kann ohne weitere Angaben nicht geprüft werden. Ein Abschlag würde hier bei einem Rentenbeginn ab dem 63. Lebensjahr 7,2 % betragen
Die Entgeltpunkte die Ihrer BU-Rente zu Grunde liegen, behalten den bisherigen Abschlag auch bei einer späteren Altersrente.
Mit freundlichen Grüßen