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Experten-Antwort

Rente mit 63 bei aussteuerung

von Werner Zettl14.02.2016 | 12:12
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2 Antworten

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Hallo, habe vor mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Ich werde jetzt 62 Jahre und habe schon 30 Wochen Krankengeld bezogen was wenn ich nochmal krank werde und nach 78 Wochen ausgesteuert werde . Ich muss mich dann arbeitslos melden aber wer 2 Jahre vorher Arbeitslosengeld erhält kann nicht mit 63 in Rente gehen. Ein Arbeitsverhältnis besteht. Mit Freundlichen Grüßen Werner Zettl

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner Zettl,

mit Geburtsjahrgang 1954 können Sie

- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab einem Lebensalter von 63 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Bei dieser Wartezeit würde der Arbeitslosengeldbezug in den letzten 2 Jahren nicht mitzählen - wäre also ein Problem, wenn Sie die 45 Jahre nicht bereits erfüllt hätten. Diese Rente ist abschlagsfrei.

- die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr beanspruchen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben - dabei zählen die Arbeitslosenzeiten mit. Diese Rente wäre mit Abschlägen verbunden (9,6 % bei Rentenbeginn mit 63 und Jg. 54).

Wichtig wäre also zunächst - wie Forumsteilnehmer Schade schon empfohlen hat - zu prüfen, wieviele anrechenbare Wartezeitmonate Sie bisher zurückgelegt haben.

Bei einer weiteren langen Krankheit käme natürlich auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage - diese wäre allerdings auch mit Abschlägen verbunden.

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1 Antworten

Schadeam 14.02.2016 | 12:26
Ihre Aussage stimmt so nicht! Mit 63 kann jeder in Rente gehen, der 35 Jahre versichert war und bereit ist Abschläge in Kauf zu nehmen. Bei den 35 Jahren zählt das ALG mit. Also ist das was Sie schreiben nicht richtig. Sie meinen die bestimmt Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63+ x. Auf die dafür erforderlichen 45 Jahre würde Arbeitslosigkeit nicht mitzählen, wenn die in den letzten 2 Jahren vor der Rente liegt. Haben Sie allerding bei Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre bereits voll, wäre alles kein Problem. Schauen Sie in Ihre Rentenauskunft, bzw. suchen ein Beratungsgespräch bei der DRV, bevor Sie sich vor Halbwahrheiten fürchten (und die auch noch weitergeben). Zu schreiben: "wer vor 63 Arbeitslosengeld erhält kann nicht mit 63 in Rente" ist Quatsch.
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