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Experten-Antwort

Rente mit 63 durch 2weitere Jahre f. Kindererziehung

von Helga15.12.2014 | 16:08
1431 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, die Rente nach 45 Beitragsjahren hätte ich am 01.02.2018 erreicht. Könnte ich nun durch 2 weitere Jahre f. Kindererziehungszeiten am 01.02.2016 mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

auf die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden auch Pflichtbeiträge für Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung angerechnet. Da die Berücksichtigungszeiten aber bereits nach bisherigem Recht - maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes - schon angerechnet worden sind, können durch die Anerkennung der zusätzlichen Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung insgesamt nicht mehr anrechenbare Zeiten zusammen kommen. Der Zeitraum kann nicht doppelt berücksichtigt werden.

Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger am besten eine aktuelle Rentenauskunft erstellen.

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3 Antworten

Jonnyam 15.12.2014 | 17:01
Das wird kaum so sein. Denn das 2. Lebensjahr der Kinder konnte bisher schon als Berücksichtigungszeit auf die erforderlichen 45 Jahre angerechnet werden. Und doppelt zählt das Jahr nicht. Meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 15.12.2014 | 20:04
Hallo Helga, ein oft verbreiteter Irrglauben, dass durch die 'Mütterrente' (das 2./zusätzliche Jahr Pflichtbeitragszeit für Kindererziehungszeit) die bisherigen Wartezeiten (35, 45) verlängert werden. Es findet nur - wie von Jonny dargestellt - ein 'Austausch' bereits anerkannter Versicherungszeiten für die Wartezeiten statt. Gruß w.
Eumelam 16.12.2014 | 08:57
Selbst wenn die 45 Jahre früher erreicht werden, ist diese "neue" Rente nicht vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Z.B. jemand der mit dem 60. Lebensjahr die 45 Jahre voll hat, kann erst zum 63. Lbj. + Monate in Rente gehen! Z.B. bei Jahr 1954 kann die Rente erst mit dem 63. Lebensjahr + 4 Monate in Anspruch genommen werden!
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