Hallo Herr Valter,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist für den Geburtsjahrgang 1956 ab einem Alter von 63 Jahren und 8 Monaten möglich (01.06.2020).
Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren (§51 Abs. 3a SGB VI).
Uneingeschrängt anrechenbar ist von die von Ihnen genannte Zeit des Krankengeldbezuges. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit wäre zu prüfen, ob diese in vollem Umfang berücksichtigt werden kann, da Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) von der Anrechnung ausgeschlossen sind.
Sollten dann noch Monate zu der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren fehlen, so können diese mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt werden. Die Voraussetzung, dass bereits mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden, scheint auf Grund Ihrer Angaben erfüllt zu sein.
Auf eine Sache möchte ich Sie noch hinweisen:
Wenn Sie die freiwilligen Beiträge innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn zahlen, können diese nur Berücksichtigung finden, wenn zeitgleich keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit besteht; sprich Sie sich nicht zeitgleich ohne Leistungsbezug arbeitslos melden.
Um die genaue Zahl der fehlenden Monate zu ermitteln, empfehle ich Ihnen, sich im Herbst eine neue Rentenauskunft anzufordern.
Sollten dann noch Fragen bestehen, hilft Ihnen auch gern die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle weiter.
Mit freundlichen Grüßen
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