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Experten-Antwort

Rente mit 63, freiwillige Beiträge

von edy30.05.2014 | 10:59
1922 Ansichten
14 Antworten
Hallo, gibt es eine Mindesthöhe der freiwilligen Beiträge, um die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren zu bekommen? lg

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.05.2014 | 11:21

Ich verweise auf die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html

Der Mindestbeitrag beträgt 85,05 €.

Experten-Antwortam 30.05.2014 | 11:31

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit Zeiten des Bezugs von freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei

Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit

vorliegen.

Das würde bedeuten, wenn Sie auf 18 Jahre Pflichtbeiträge kommen und auf 45 Jahre Warztezeit, dann würde das funktionieren.

Allerdings rate ich Ihnen eine Auskunft- und Beratungsstelle aufzusuchen, um dies abschließend und verlässlich anhand Ihres Versicherungkontos zu klären.

12 Antworten

edyam 30.05.2014 | 11:21
Hallo Mitleser 1954, Ich bin seit 12 Jahren "Privatier" zahle mtl. diese ca. 85€. Würde das dann bedeuten, dass ich evtl mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnte ? Nach neuesten Zeitungsmeldungen sollen freiwillige Beiträge zählen? wäre ja ein Ding! lg edy
Pauleam 30.05.2014 | 11:31
Meiner Ansicht nach JA, falls Sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge aufweisen können und mit dem Pflichtbeiträgen + freiwilligen Beiträgen auf 45 Jahre kommen. Das können Sie den sogenannten "Nachbesserungen" von CDU und CSU verdanken. Vertreter dieser Parteien haben ständig gegen diese Rente angekämpft. Jetzt haben sie offenbar aus Trotz auf die Schnelle Verbesserungen eingeführt. Damit haben aus Unwissenheit oder mit Absicht Sie genau das Gegenteil erreicht was sie eigentlich beabsichtigt hatten. So ist halt die Politik...
edyam 30.05.2014 | 11:34
Hallo Kai-Uwe, Was bedeutet das für mich, nach den neuesten Zeitungsmeldungen? Ich hoffe ich darf diesen Link setzen? http://www.n-tv.de/politik/Rentenpaket-wird-noch-ein-bisschen-te… lg edy
Kai-Uweam 30.05.2014 | 11:28
Hallo Edy! Der Mindestbeitrag bei freiwilligen Beiträgen ist in 2014 85,05 EUR. Dieser bemisst sich anhand des Beitragssatzes zur RV und der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR. Der Höchstbeitrag, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 1.124,55 EUR.
edyam 30.05.2014 | 14:11
Hallo, ich noch mal. Angenommen ich hätte die Bedingungen für die Rente mit 63 Jahren erfüllt? Ich wurde im Februar dieses Jahres 63. Meine Regelaltersrente würde eigentlich am 26.7.16 beginnen. Da ich ja nun auch die 3 Monatsfrist einhalten müsste, würde ein vorsorglicher Online Rentenantrag z.B. am 30.5.14 Sinn machen? um den Mai 14 noch "zu retten "? lg edy
sandraam 30.05.2014 | 14:29
um den Mai 14 noch "zu retten "? Den Mai 14 können Sie nicht "retten", da das neue Rentenpaket zum 01.07.2014 in Kraft treten soll und somit der Beginn der "neuen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte" frühestens erst zum 01.07.2014 möglich ist.
edyam 30.05.2014 | 14:33
Hallo Sandra, Danke für den Hinweis. Stand halt etwas unter "Zeitdruck". lg edy
edyam 31.05.2014 | 12:49
Hallo, noch eine Frage: Ich war von 2001-2002 ca. 24 Monate arbeitslos. Ist diese Zeit für die 45 Jahre Wartezeit schädlich? lg edy
sandraam 02.06.2014 | 07:32
edy schrieb

Hallo,

ich bekam seit Einreichung meines

Rentenantrages mehrmals Anrufe (in Abwesenheit) von folgender Nummer

05215254555

Sind das seriöse Anrufe?

kann ich da zurückrufen?

edy

Ich war von 2001-2002 ca. 24 Monate arbeitslos. Ist diese Zeit für die 45 Jahre Wartezeit schädlich? Nein. Wenn Sie in dieser Zeit Arbeitslosengeld I bezogen haben, zählt diese zur Wartezeit von 45 Jahren. Nur Zeiten des Bezugs von Alg I in den letzten 2 Jahren vor Beginn der abschlagsfreien Rente ab 63 werden nicht bei der WZ von 45 Jahren mitgezählt. Eine Ausnahme soll für Alg I-Zeiten gelten, die durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurden. Zeiten des Bezges von Arbeitslosenhilfe oder von ALG II zählen ebenfalls nicht zur Wartezeit von 45 Jahren. l
edyam 25.06.2014 | 20:28
Hallo, ich bekam seit Einreichung meines Rentenantrages mehrmals Anrufe (in Abwesenheit) von folgender Nummer 05215254555 Sind das seriöse Anrufe? kann ich da zurückrufen? edy
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