Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zeiten in Kasachstan anerkannt werden.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie zunächst eine Kontenklärung einleiten.
Danke für die Antworten!
Die Kontenklärung ist schon gemacht, die Zeiten sind anerkannt worden. Es bleibt nur noch abzuwarten, dass das Gesetzt in Kraft tritt.
Gruß
Viktor
Selbsverständlich werden die Zeiten anerkannt
Laut gegenwärtiger und zukünftiger Gesetzesgebung werden diese Zeiten voll anerkannt! Stimme meinen Vorrednern zu!Hallo, Ich bin Aussiedler aus Kasachstan, geb. 1950 und seit 2002 in Deutschland. Werden die Arbeitszeiten aus Kasachstan für die Rente mit 63 angerechnet? Wenn ja, soll dann der rentenantrag entsprechend früher gestellt werden? Danke im Voraus Gruß ViktorSelbsverständlich werden die Zeiten anerkannt
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