Hallo,
es ist ein großes Missverständnis, über die Rente mit 63 ohne Abschlag zu diskutieren.
Diese Rente gibt es nicht und sie gab es-wenn überhaupt- nur für wenige Menschen. Sie kann somit auch nicht abgeschafft werden.
Diese Rente heisst: Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dazu sind regelmässig 45 Jahre an Beiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendeten 10 Lebensjahr und Zeiten der Pflege einer pflegebedürftigen Person erforderlich. In bestimmten Fällen zählen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld und Arbeitslosengeld sowie freiwillige Beiträge mit. Diese Rente könnte bei Ihnen (53 Jahre alt) sowieso erst ab Ihrem 65. Lebensjahr gezahlt werden.Damit Sie keine Fehler machen und den Rentenbeginn richtig wählen, empfehlen wir eine persönliche Beratung:
Tel: 0800 1000 480 0 oder www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Zu der Frage, ob Sie doch mit 63 Jahren in Rente gehen können:
Diese Rente heisst: Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür sind 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten erforderlich. Hierzu zählen die oben angegebenen Zeiten und auf jeden Fall alle freiwilligen Beiträge und auch bis zu 8 Jahre schulischer Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr. Die 35 Jahre werden von der Mehrzahl der Menschen erfüllt. Diese Rente steht noch weniger zur Debatte als die andere Rente. Diese Rente ist aber mit einer Kürzung von 14,4% belegt. Aber sie ist möglich.
beste Grüße
Ihr Expertenteam
Hallo Lisa,
nach den aktuell geltenden Rechtsvorschriften können Menschen, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, ab dem 65en Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Das ist die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für Menschen, die vor 1964 geboren sind, gilt ein anderes Alter, da die Altersgrenze für diese Rente von 63 auf 65 angehoben wird. Mit dem Jahrgang 1964 ist diese Anhebung abgeschlossen.
Ab 63 können Menschen, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, mit Abschlägen in Rente gehen. Dies ist die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.
Alternativ ist ab dem 62 Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen möglich, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wird und ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.
Um feststellen zu können, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen werden, können Sie eine Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Ob und welche Rechtsänderungen eintreten werden, kann leider nicht vorhergesagt werden.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Es gibt sogar öffentliche Personen,die wollen sogar die ganze Rente abschaffen, weil die pöse Rentenversicherung schuld daran sein soll, dass die Leute zu wenig Kinder bekommen. Sie möchten es wie Anno Tobak, dass man im Alter nicht von einer Altersrente lebt, sondern von seinen 7 Kindern versorgt wird. Und da sind Leute dabei, Sie würden staunen!
Es gibt sogar öffentliche Personen,die wollen sogar die ganze Rente abschaffen, weil die pöse Rentenversicherung schuld daran sein soll, dass die Leute zu wenig Kinder bekommen. Sie möchten es wie Anno Tobak, dass man im Alter nicht von einer Altersrente lebt, sondern von seinen 7 Kindern versorgt wird. Und da sind Leute dabei, Sie würden staunen!
Es gibt sogar öffentliche Personen,die wollen sogar die ganze Rente abschaffen, weil die pöse Rentenversicherung schuld daran sein soll, dass die Leute zu wenig Kinder bekommen. Sie möchten es wie Anno Tobak, dass man im Alter nicht von einer Altersrente lebt, sondern von seinen 7 Kindern versorgt wird. Und da sind Leute dabei, Sie würden staunen!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.