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Experten-Antwort

Rente mit 63 Jahren

von Lisa23.04.2024 | 11:01
603 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich(53 Jahre) habe freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt, um mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Falls die Rente mit 63 Jahren abgeschafft wird, kann ich dann trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen? Habe ich dies bzgl. einen Bestandsschutz bzw. was gilt dann? Über Infos hierzu würde mich sehr freuen! Viele Grüße Lisa

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.04.2024 | 13:13

Hallo,

 

es ist ein großes Missverständnis, über die Rente mit 63 ohne Abschlag zu diskutieren.

Diese Rente gibt es nicht und sie gab es-wenn überhaupt- nur für wenige Menschen. Sie kann somit auch nicht abgeschafft werden.

Diese Rente heisst: Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dazu sind regelmässig 45 Jahre an Beiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendeten 10 Lebensjahr und Zeiten der Pflege einer pflegebedürftigen Person erforderlich. In bestimmten Fällen zählen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld und Arbeitslosengeld sowie freiwillige Beiträge mit. Diese Rente könnte bei Ihnen (53 Jahre alt) sowieso erst ab Ihrem 65. Lebensjahr gezahlt werden.Damit Sie keine Fehler machen und den Rentenbeginn richtig wählen, empfehlen wir eine persönliche Beratung:

Tel: 0800 1000 480 0 oder www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

 

Zu der Frage, ob Sie doch mit 63 Jahren in Rente gehen können:

Diese Rente heisst: Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür sind 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten erforderlich. Hierzu zählen die oben angegebenen Zeiten und auf jeden Fall alle freiwilligen Beiträge und auch bis zu 8 Jahre schulischer Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr. Die 35 Jahre werden von der Mehrzahl der Menschen erfüllt. Diese Rente steht noch weniger zur Debatte als die andere Rente. Diese Rente ist aber mit einer Kürzung von 14,4% belegt. Aber sie ist möglich.

 

beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

 

Experten-Antwortam 23.04.2024 | 13:26

Hallo Lisa,

 

nach den aktuell geltenden Rechtsvorschriften können Menschen, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, ab dem 65en Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Das ist die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für Menschen, die vor 1964 geboren sind, gilt ein anderes Alter, da die Altersgrenze für diese Rente von 63 auf 65 angehoben wird. Mit dem Jahrgang 1964 ist diese Anhebung abgeschlossen. 

 

Ab 63 können Menschen, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, mit Abschlägen in Rente gehen. Dies ist die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. 

Alternativ ist ab dem 62 Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen möglich, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wird und ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

 

Um feststellen zu können, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen werden, können Sie eine Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

 

Ob und welche Rechtsänderungen eintreten werden, kann leider nicht vorhergesagt werden.

 

Beste Grüße 

 

Ihr Expertenteam

8 Antworten

Königam 23.04.2024 | 11:13
Das kann Ihnen nur der Gesetzgeber und nicht die Rentenversicherung beantworten. Da werden Sie wohl oder übel die weitere Entwicklung abwarten müssen. Einfluss nehmen können Sie darauf eh nicht.
Maxam 23.04.2024 | 11:15
Wenn sich die Gesetze ändern, gelten andere Regeln. Die Gelben möchten ja an diese Rente ran. Vielleicht gibt es auch einen Bestandsschutz für eine Übergangszeit, wer weiß das schon. Sie haben ja auch noch eine ganze Dekade hin, da kann sich einiges ändern, könnte auch blöd werden.
Glaskugeln funktionieren nichtam 23.04.2024 | 11:19
Es gibt schon lange keine abschlagsfreie "Rente mit 63" mehr. Es gibt lediglich die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte", bei der man frühestens 2 Jahre vor Erreichen seiner persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen kann (Voraussetzung sind mindestens 45 Jahre spezielle Wartezeit). Das wäre bei Ihnen dann nach jetziger Gesetzeslage im Alter von 65 Jahren (ob es diese Rentenart aber in 12 Jhren noch geben wird, ist sehr fraglich). Aktuell kann man MIT Abschlägen frühestens mit 63 Jahre in die "Rente für langjährig Versicherte gehen". Für jeden Monat, der noch bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze fehlt, fällt ein Abschlag von 0,3 Prozent an. Auch wenn Sie ab dem Alter von 50 Jahren Ausgleichzahlungen für eine Rentenminderung wegen beabsichtigter vorzeitiger Renteninanspruchnahme gezahlt haben, fällt dieser Abschlag natürlich trotzdem an. Durch die Ausgleichzahlungen wurde lediglich die Anzahl Ihrer persönlichen Entgeltpunkte erhöht, auf die dann der Abschlag anfällt. Diese höheren persönlichen Entgeltpunkte als Berechnungsgrundlage für Ihre Altersrente gehören Ihnen natürlich immer, sie können und werden auch nicht durch irgendwelche Änderungen bzw. Erhöhungen der Regelaltersgrenze gekürzt oder gar gestrichen. Deswegen braucht es dafür auch keinen gesonderten Bestandsschutz. Sollte die Regelaltersgrenze allerdings erhöht werden (was gut sein kann), kann es sein, dass Sie in 10 Jahren oder nauch noch später dann höhere prozentuale Abschäge auf Ihre Entgeltpunkte bekommen werden, als es heute der Fall wäre. Das weiß heute aber noch niemand.
Ultraam 23.04.2024 | 11:46
Bei der "Rente mit 63" können Sie gar nicht mit 63 in Rente gehen. Sie verwechseln die Rentenarten "Altersrente für langjährig Versicherte", die man mit Abschlägen mit 63 in Anspruch nehmen und für die man Ausgleichbeträge einzahlen kann, mit der "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", die grundsätzlich abschlagsfrei ist, aber eben nicht mit 63 möglich ist. Letztere Rentenart ist die, die in den Medien und leider auch von den Politikern wider besseren Wissens und gegen die Fakten als "Rente mit 63" bezeichnet wird. Die Damen und Herren Politiker und Medienschaffenden machen sich mal wieder keine Gedanken, welche Unruhe mit solch falschen Bezeichnungen in der Bevölkerung gestiftet wird. Zur Klarstellung: Die "Altersrente für langjährig Versicherte", für die Sie die freiwilligen Ausgleichsbeträge eingezahlt haben, können Sie mit 63 in Anspruch nehmen. Die Rente heißt halt nur nicht "Rente mit 63". Und die sogenannte "Rente mit 63" können Sie nicht mit 63 In Anspruch nehmen. Ob diese Rente irgendwann mal von irgendwem angeschafft wird, kann Ihnen egal sein, denn das ist nicht die Rente, die Sie mit den Ausgleichszahlungen anstreben.
So wirds kommenam 23.04.2024 | 14:09
Es gibt sogar öffentliche Personen,die wollen sogar die ganze Rente abschaffen, weil die pöse Rentenversicherung schuld daran sein soll, dass die Leute zu wenig Kinder bekommen. Sie möchten es wie Anno Tobak, dass man im Alter nicht von einer Altersrente lebt, sondern von seinen 7 Kindern versorgt wird. Und da sind Leute dabei, Sie würden staunen!
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