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Experten-Antwort

Rente mit 63 mit Abschlag

von Dicky05.02.2024 | 14:29
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29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Möchte mit 63 in Rente gehen mit Abschlag. Habe nur sehr wenig gearbeitet, also keine 35 Jahre. Kann ich trotzdem mit 63 in Rente gehen mit Abschlägen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. 

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html?nn=8c0b1b90-0537-47a0-a1dd-5778b94982fe

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28 Antworten

aliaam 05.02.2024 | 14:31
selbstverständlich
Fritzam 05.02.2024 | 14:31
Nein
Frankam 05.02.2024 | 14:32
Nein. Die 35 Jahre müssen erfüllt sein. Rente für langjährig Versicherte
Oh Mannam 05.02.2024 | 14:33
Wenn man keine Ahnung hat, besser schweigen!
Maxam 05.02.2024 | 14:43
Für langjährig versichert oder schwerbehindert benötigt es 35 Versicherungsjahre. Da bleibt wohl nur das reguläre Renteneintrittsalter. Kleine Hilfe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
Rentneram 05.02.2024 | 15:03
Was soll diese unsinnige und falsche Antwort ?? Nein, 35 Jahre sind Pflicht, wobei aber auch Zeiten gelten ohne Beitragszahlung
Sebastianam 05.02.2024 | 15:48
Sie können in Deutschland selbstverständlich in Rente gehen wann Sie wollen. Leistungen von der Rentenversicherung bekommen Sie aber wenn Sie nicht erwerbsgemindert sind erst ab regulärem Renteneintrittsalter. Wenn Sie noch keine 35 Jahre haben gint es bei einem Renteneintritt vo 63 Jahren also in der Regel keine Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können aber je nach Einzelfall mit Arbeitslosengeld oder Bürgergeld überbrücken oder eben die ersten Jahre ohne staatliche Leistungen in Rente gehen. Auch bei privaten Rentenversicherungen und Betriebsrenten gelten eventuell andere Regelungen.
Sebastianam 05.02.2024 | 16:46
Haha, das ist jezt aber Wortglauberei. Umgangssprachlich wird in der Regel kein Unterschied gemacht zwischen "Rentner" und "Rentier" oder "Privatier".
Maxam 05.02.2024 | 17:44
Auf sowas habe ich gewartet, die Dinge falsch benennen und dann bagatellisieren! Umgangssprachlich sagen auch alle EU-Rente, kriegen tut man trotzdem keine mehr und ein Rentner ist nur jemand, der eine Rente bezieht und das kann man in D. nicht beliebig tun, wie Sie es behaupten!
Sebastianam 05.02.2024 | 18:38
Umgangssprachlich ist ein Rentner ein älterer Mensch, der nicht mehr arbeitet. Unabhängig davon kann man auch wenn man mit 63 noch keine gesetzliche Rente beziehen kann durchaus mit 63 schon Rente aus einer privaten Altersvorsorge beziehen, insofern kann der Fragesteller - sofern er privat vorgersorgt hat - womöglich auch nach Ihrer sehr juristisch exakten Definition von "Rentner" bereits mit 63 in Rente gehen.
Neinam 05.02.2024 | 19:09
Nein, bitte
Maxam 05.02.2024 | 19:49
Zitat von Sebastian anzeigen
Sie sind so dumm, Sie beißt kein Schwein. Natürlich ist er per Definition Rentner, wenn er aus einer privaten Rentenversicherung Rente gezahlt bekommt. RENTE BEZAHLT BEKOMMT! Gesetzlich oder privat,den erklärenden Link habe ich Ihnen doch geliefert, nun widersprechen Sie sich selbst. Ein guter Rat unter Freunden, ziehen Sie sich aus diesem Forum zurück, im Interesse aller und zu Ihrem eigenen!
Sebastianam 05.02.2024 | 20:17
Zitat von Max anzeigen
Ich widerspreche mir nicht selbst. Das verstehen Sie falsch. Nochmal zur Klarstellung: 1) Der Fragesteller kann in Deutschland womöglich auch mit 63 schon Rente aus einer privaten Vorsorge bekommen. Insofern kann er - falls eine solche private Vorsorge besteht - auch mit 63 schon Rente beziehen, auch dann wenn er ohne die 35 Jahre Wartezeit keine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt. 2) Unabhängig von jeder Rentenversicherung, kann jeder Mensch in Deutschland wann er möchte aufhören zu arbeiten und so - umgangssprachlich - in Rente gehen, z.B. wie im Falle des Fragestellers mit 63 Jahren. Nur Geld von einer Rentenversicherung bekommt er dann nicht unbedingt.
Vorsicht!am 05.02.2024 | 20:32
Zitat von Max anzeigen
Max es lohnt sich nicht. @Sebastian ist psychisch krank, dabei uneinsichtig und mit Selbstdarstellungszwang. Einfach ignorieren. Das wird sein persönliches Umfeld auch machen, daher sucht er hier noch nach Kontakt und macht sich dabei lächerlich. Mit Ignoranz entzieht man ihm seinen Nährboden!
klar geregeltam 05.02.2024 | 20:38
Wir sind hier im Forum der 'gesetzlichen Rentenversicherung' Und es gibt die konkrete Frage "Möchte mit 63 in Rente gehen mit Abschlag. Habe nur sehr wenig gearbeitet, also keine 35 Jahre. Kann ich trotzdem mit 63 in Rente gehen mit Abschlägen. Und die klare Antwort ist NEIN, denn es müssen 35 Jahre rentenrechtliche Jahre vorliegen. Die Ausnahme wäre allenfalls, dass es medizinische Gründe gibt, die die Erwerbsfähigkeit so weit einschränken, dass es für eine halbe oder auch volle 'Erwerbsminderungsrente' reichen würde, dafür muss man nicht zwingend 35 Beitragsjahre haben und auch nicht mindestens 63 Jahre alt sein. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente können hier nachgelesen werden https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ansonsten sind dies die 'Renten', für die die gesetzliche Rentenversicherung bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen erbringt: Zu den Renten wegen Alters zählen die Regelaltersrente (§§ 35, 235 SGB VI), die Altersrente für langjährig Versicherte (§§ 36, 236 SGB VI), die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a SGB VI), die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI), die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238 SGB VI), die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 SGB VI) (ist ein Auslaufmodell) Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 SGB VI, § 302b SGB VI), die Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, §§ 302a und 302b SGB VI) und die Rente für Bergleute (§ 45 SGB VI, § 302a Abs. 4 SGB VI). Zu den Renten wegen Todes zählen die kleine Witwenrente oder Witwerrente (§ 46 Abs. 1 SGB VI, § 242a SGB VI), die große Witwenrente oder Witwerrente (§ 46 Abs. 2 SGB VI, § 242a SGB VI), die kleine oder große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (§ 46 Abs. 3 SGB VI), die Erziehungsrente (§ 47 SGB VI, § 243a SGB VI) und die Waisenrente (§ 48 SGB VI). Zu den sonstigen Renten nach den Vorschriften des Fünften Kapitels zählen: die Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239 SGB VI), die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) und die kleine oder große Witwenrente oder Witwerrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243 SGB VI). Wie unschwer zu erkennen ist, ist eine Rente für umgangssprachlich ältere Menschen in dieser - dem §33 SGB entnommenen Liste - nicht aufgeführt
Mensch @ Sebastianam 05.02.2024 | 20:48
Genau die Antwort eines psychisch Kranken und natürlich eines Forenclowns.🤦‍♂️🫣
Maxam 05.02.2024 | 21:21
Zitat von Sebastian anzeigen
63 so, so. In Ihrem Ausgangspost haben Sie behauptet, jeder kann Rentner werden, wann er möchte. Aufhören mit Arbeiten und Rentner werden, sind 2 Paar Schuhe. Laut Ihrer Logik ist ein 55-jähriger, der den elterlichen Betrieb verkauft und nichts mehr macht ein Rentner. Kann er aber nicht sein, da er keine wie auch immer geartete Rentenleistung bezieht. Keine Rentenzahlung =kein Rentner. Ohne ein bestimmtes Eintrittsalter =keine Rente. Ohne 5 Jahre Versicherungszeit =keine Rente!
absolut unfassbaram 05.02.2024 | 22:35
wie Sie @Sebastian immer wieder die Threads mit unglaublich überflüssigen Worten füllen anstatt sich einfach mal auf die Fragestellungen zu konzentrieren und dann auch einfach nur zielgerecht schreiben, was Sie 'meinen'. Ihre ständige Wortklauberei ist einfach nur noch absolut unfassbar
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