Hallo, HerbyH!
Für die abschlagsfreie Rente mit 63 ist eine Wartezeit von 45 Jahren erforderlich. Es können hierfür auch Pflichtbeitragszeiten im EU-Ausland berücksichtigt werden.
Nicht berücksichtigt werden können Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Rente und Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen bedürftigkeitsabhängige Leistungen (Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II) bezogen wurden.
Es empfiehlt sich, dem Rat von KSC zu folgen und bei Ihrer Rentenversicherung eine zwischenstaatliche Rentenauskunft anzufordern.