Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63 nach 35 Beitragsjahren

von Frank19.12.2024 | 16:13
365 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich werde im November 25, 63 Jahre alt. Ich möchte die Altersrente für langjährige Versicherte in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen sind erfüllt. Ich werde zwar noch weiter arbeiten. Ich habe Befürchtungen, dass die neue Regierung dies streichen wird. Daher meine Frage. Wenn ich jetzt den Antrag stelle, wann würde dieser genehmigt? Ich gehe davon aus, dass ein genehmigter Antrag nicht zurückgenommen werden kann. Gruß Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

Ihr RV-Träger wendet bei der Prüfung Ihres Rentenanspruchs immer das Recht an, welches zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns gilt. Davor schützt auch eine verfrühte Rentenantragstellung nicht.

Wenn Sie jetzt bereits einen Antrag stellen würden, könnte darüber nicht entschieden werden. Ihren Antrag sollten Sie frühestens 3 Monate vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Maxam 19.12.2024 | 16:18
Dafür wären Sie noch zu früh dran, dass wird wohl noch nicht bearbeitet. Außerdem zählt immer die Gesetzeslage zum Rentenbeginn und nicht bei Antragstellung. Wird einige erwischen, wo die Planung nicht aufgeht, falls eine neue Regierung anderes beschließt. Aber vielleicht gibt es ja auch Übergangsfristen. Muß man abwarten!
Igoram 19.12.2024 | 16:24
Sie brauchen sich so nahe am (Renten) ziel absolut keine Gedanken zu machen.
Locker bleibenam 19.12.2024 | 16:26
So kurzfristig wird daran mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts geändert werden. Und wenn doch, brächte eine frühere Antragstellung sowieso absolut nichts, weil immer das Recht zum Datum des jeweiligen Rentenbeginns gilt und nicht irgendein Antragsdatum.
RückwirkendZurGeburt?am 19.12.2024 | 16:29
Ein genehmigter Antrag heißt 'Bescheid' und wird zum Rentenbeginn erteilt.
Schadeam 19.12.2024 | 19:54
Neben allem bereits gesagten wäre es Schwachsinn hoch 3 bereits heute einen Antrag auf eine Rente zu stellen, die am 01.12.25 beginnt und am 31.12.25 zur Zahlung fällig wird. Der wird entweder zurückgeschickt, abgelehnt oder im Archiv vergessen. Bestellen Sie heute auch schon Schokonikoläuse für den 06.12.25? Auf so ne Idee kommt doch auch kein denkender Mensch, oder? So ein Plan dient lediglich der ausufernden Bürokratie.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026