Hallo Frank,
Ihr RV-Träger wendet bei der Prüfung Ihres Rentenanspruchs immer das Recht an, welches zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns gilt. Davor schützt auch eine verfrühte Rentenantragstellung nicht.
Wenn Sie jetzt bereits einen Antrag stellen würden, könnte darüber nicht entschieden werden. Ihren Antrag sollten Sie frühestens 3 Monate vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung