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Rente mit 63 nach ATZ

von Jetta24.03.2009 | 15:38
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin im Januar 52 geboren und habe ATZ letzten September unterschrieben. Beginn 1.2.2009 (volle Arbeitszeit) bis 31.1.2012 und Ruhezeit von 1.2.2012 bis 31.1.2015. Danach habe ich im Dezember nach einem Widerspruchverfahren 50% Schwerbehinderung bekommen. Wie ich jetzt erfahren habe, bekomme ich erst mit 63 Jahren und 1 Monat Rente als Schwerbehinderte ohne Abzüge. Wie kann ich diesen Monat Lücke schließen? Ich wußte bei dem kurzfristigen Abschluß der ATZ das es sich durch zusätzliche Abfindung über 35000 Euro für mich positiv rechnet. Die Alternative war mit 60 Jahren und 1 Monat in Rente zu gehen aber lebenslang Rentenabzug von 9,8% zu haben. Ich habe jetzt eine Versicherungszeit von 37 Jahren.

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jetta,

sofern kein weiteres Einkommen in dem einzelnen Monat nach Ende der Altersteilzeit vorliegt, lohnt es sich nicht, in diesem Monat auf die gesetzliche Rente zu verzichten, damit Sie im Anschluss eine ungeminderte Rente beziehen können. Dies steht in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo alte,

für die Versicherten mit Geburtsjahrgang 1950 wurde die Grenze für die Regelaltersrente um 4 Monate angehoben. Sofern Sie am 01.07.1950 geboren sind wäre der Beginn der Regelaltersrente somit der 01.11.2015 und wenn Sie vom 02.-31.07.1950 geboren sind wäre der Beginn der Regelaltersrente der 01.12.2015.

Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgt ab Jahrgang 1947 und zunächst pro Jahrgang um einen Monat. Daher kann der Jahrgang 1950 erst vier Kalendermonate später in Regelaltersrente gehen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo alte,

sofern die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllt sind, können Sie ab Vollendung des 60. Lebensjahres jederzeit in diese Altersrente gehen und daher auch z.B. erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres diese Altersrente wählen, wo dann keine Abschläge mehr anfallen würden. Sie haben die freie Wahl des Rentenbeginns und der Rentenart und würden dann natürlich die günstigste Rente in Anspruch nehmen.

18 Antworten

Schadeam 24.03.2009 | 18:06
Wenn Sie die AR für Schwerbehinderte "einen Monat zu früh" nämlich mit 63 beantragen, haben Sie halt 0,3 % Abschlag. In Hinblich auf die Höhe dieses Betrages (pro 1000 € Rente 3 € Abschlag) lohnt es sich doch nicht darum irgend ein "Gedöhns" zu veranstalten. Da sollte man doch meinen es gibt andere Sorgen auf dieser Welt....
icham 24.03.2009 | 18:33
...und vielleicht kann ja auch die Abfindung in Höhe von 35.000€ bei der Überbrückung helfen...
KSCam 24.03.2009 | 18:25
Wo liegt eigentlich das Problem? Nach Ihrer Schilderung haben Sie im September 2008 die ATZ beantragt und erst im Dezember den SB Ausweis bekommen. Sie mussten doch bei der Vertragsunterschrift als nicht Schwerbehinderte davon ausgehen, dass Sie bei dem vereinbarten Rentenbeginn 63 mindestens 7,2 % Abschlag (eigentlich sogar 9%) haben. Das haben Sie einkalkuliert und somit können Sie doch zufrieden sein, dass Sie jetzt nur noch 0,3% Abschlag (siehe Schade) haben. Besser konnte es für Sie doch gar nicht laufen?
Wolfgangam 24.03.2009 | 19:40
Hallo Jetta, wenn Sie es vorziehen sollten, diesen 1 Monat mit null Einkommen abzuwarten, um die 0,3 % Mehrrente zu erhalten, werden Sie rd. 25 Jahre brauchen, die nicht gezahlte Rente mit dem 'Mehrbetrag' wieder reinzuholen. Sie haben insofern 'Glück' gehabt, dass Ihnen im WS-Verfahren die Schwerbehinderteneigenschaft zugesprochen wurde - realistisch gesehen mussten Sie bei Abschluss des ATZ-Vertrages mit einem deutlich höheren Abschlag rechnen. Ehrlich, die nur noch 0,3 % Abschlag sollten Sie nicht weiter jucken, also mit 60 rein in die Rente. Gruß w.
Jimmyam 25.03.2009 | 07:56
Wenden Sie sich doch für den einen Monat ans Sozialamt, damit sie nicht verhungern müssen.
alteam 25.03.2009 | 13:23
hallo jetta ich gehe mit 60 in die frauenrente mit 18% abschlag.auch mit 18% abschlag müsste ich 94 jahre werden um das was mir die drv schon augezahlt hat mehr zu bekommen..ich gehe 67 monate früher in rente als normal.
Kuriosam 25.03.2009 | 15:41
"ich gehe 67 monate früher in rente als normal." ???Ich staune über diese Aussage, sie gehen also 67 Monate eher als normal. Dabei sind es doch von 65 runter gerechnet auf das 60 .Lebensjahr nur 60 Monate ( 5 Jahre mal 12 Monate ) Komisch komisch komisch.....
alteam 25.03.2009 | 15:52
Komisch,Komisch,Komisch Ist mir bekannt das es 60 Monate sind. Ich müßte aber bis 65 Jahre und 7 Monate arbeiten um reg. in Rente gehen zu können. Hirn einschalten und nicht nur dumme Sprüche klopfen.
Kurtam 25.03.2009 | 17:43
Wie mache sie das, mit Jahrgang 1953 gibt es keine "Frauenrente" mehr
Kuriosam 26.03.2009 | 08:07
ICH habe mein Gehin eingeschaltet. Aber an Ihren Beiträgen lässt sich erkenne, das sie ca. 0,00 verstehen.Aber hautpsache beleidigend werden. Gut, dafür muss man nicht sonderlich intelligent sein.
alteam 26.03.2009 | 12:58
sie beide müssen doch über einiges nachdenken bevor sie etwas schreiben. wie kommen sie auf 1953? ich schrieb das ich mit 60 jahren in die frauenrente gehe - sonst müßte ich bis 65 jahre und 7 monate arbeiten um in rente gehen zu können. ich bin am 07.1950 geboren! nicht was schreiben was nicht gesagt wurde. ich bleibe dabei - nachdenken !
Kuriosam 26.03.2009 | 13:45
Wenn Sie 1950 geboren sind, und die Vorraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllen, um diese mit 60 Jahren in Anspruch zu nehmen, dann sind sie von der Rentenreform nicht betroffen. Die Altersrente für Frauen ist von der Anhebung des Rentenanlters genauso ausgeschlossen wie die Altersrente nach Arbeitslosigkeit. Aber sie haben natürlich völlig Recht, wie sie im Leben wahrscheinlich immer völlig Recht gehabt haben. Bei Menschen wie Ihnen kann man nur mit dem Kopf schütteln. Null Ahnung, aber beleidigend und frech. Das sind die Leute die am schlimmsten sind!!!! Nachdenken könnte bei Ihnen auch ganz hilfreich sein, aber aufgrund Ihrer Beiträge bezweifele ich stark, das sie das können.
alteam 26.03.2009 | 13:53
Was bitte ist an meiner Aufstellung falsch ? Sie sind Richtig ! Wenn ich die Frauenrente mit 60 Jahren nicht nehme muß ich bis 65 Jahre und 7 Monate Arbeiten. Richtig oder Falsch ? Ich habe nicht immer Recht - ich weiß aber über was ich Schreibe. Denn ich habe mich bei der DRV Erkundigt und mich Schlau gemacht ! Ich an Ihrer Stelle würde mir mal ansehen was ich zu diesem Thema geschrieben habe. Nur Murcks
Feliam 26.03.2009 | 14:15
Hallo alte, Kurios hat absolut recht. Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllen, können Sie diese frühestens mit 60 und 18% Abschlag in Anspruch nehmen. Frühester Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit 65. Das heißt ja nicht, daß Sie nur mit 60 in Rente gehen können und wenn Sie dies nicht tun, bis 65 weiterarbeiten müssen. Sie können zu jedem beliebigen Monatsersten in Rente gehen, je nach Zeitpunkt verändert sich nur die Abschlagshöhe. Und der reguläre abschlagsfreie Rentenbeginn für die Altersrente für Frauen ist 65 und nichts anderes!!! Selbst wenn Sie von der Regelaltersrente sprechen, wäre für Sie ein Rentenbeginn mit 65 und 4 (!!!) Monaten maßgeblich.
Kuriosam 26.03.2009 | 15:17
Es gibt immer Leute die direkt Leute die frech und unverschämt werden. Aber daran gewöhnt man sich mit der Zeit. Einsicht ist die Stärke des Schlauen!!!!
alteam 26.03.2009 | 14:24
Ich kann nur davon ausgehen was mir der Sachbearbeiter der DRV gesagt hat. Er sagte , wenn ich die Frauenrente mit 60 Jahren nicht nehme, müßte ich bei Altersrente bis 65 und 7 Monate arbeiten. Laut DRV - Frankfurt/Main. An den Experten - was ist denn nun Richtig? Falls ich jemanden auf die Füsse getreten habe - Sorry. Es tut mir Leid!
alteam 26.03.2009 | 15:00
Danke für die schnelle Antwort! Nachgefragt. Ist es Richtig das wenn ich die Frauenrente mit 60 nicht nehme bis 65 und 4 Monate arbeiten muß um in die Altersrente gehen zu können ?
Kurtam 26.03.2009 | 19:19
das ist "alte" mit Sicherheit nicht
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