Lieber User,
Vollrentenbezieher oder ohne Abschlag in Rente gehen zu können, sind zwei Paar Stiefel. Ich gehe jedoch davon aus, Sie wollten damit nur den Zeitpunkt des Rentenbeginns Ihrer ungeschmälerten Rente erfahren.
Ohne Beachtung von Übergangsvorschriften gilt, dass Sie (Jahrgang 1948) ohne Abschlag erst mit 65 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersrente oder mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (allerdings 45 Jahre erforderlich) in Anspruch nehmen können . Zeiten des Bezugs von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind Pflichtbeitragszeiten.
Eine persönliche Beratung, bei der Ihnen auch Alternativen mit entsprechenden Abschläge mitgeteilt werden können, erscheint mir in Ihrem Falle angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
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