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Rente mit 63 oder 65

von S.R.J26.01.2008 | 12:53
1379 Ansichten
2 Antworten
Ein Paar Daten zu mir: Geboren: 1948 Arbeitsjahre: 35 Brutto: 2000€/Monat ab 2006 bis 2008 arbeitslos. Frage: Ab wann bin ich Voll-Rentner, ohne Abzüge. Mit 63 oder 65 Jahren??? Zählt meine Arbeitslosigkeit zur Arbeit mit, oder wird ab der Arbeitslosigkeit mit Abzügen an der Rente gerechnet??? Vielen Dank! MfG S.R.J

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.01.2008 | 07:41

Lieber User,

Vollrentenbezieher oder ohne Abschlag in Rente gehen zu können, sind zwei Paar Stiefel. Ich gehe jedoch davon aus, Sie wollten damit nur den Zeitpunkt des Rentenbeginns Ihrer ungeschmälerten Rente erfahren.

Ohne Beachtung von Übergangsvorschriften gilt, dass Sie (Jahrgang 1948) ohne Abschlag erst mit 65 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersrente oder mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (allerdings 45 Jahre erforderlich) in Anspruch nehmen können . Zeiten des Bezugs von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind Pflichtbeitragszeiten.

Eine persönliche Beratung, bei der Ihnen auch Alternativen mit entsprechenden Abschläge mitgeteilt werden können, erscheint mir in Ihrem Falle angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

Schadeam 26.01.2008 | 18:24
stellen Sie Ihre Fragen bei einer persönlichen Beratung bei einer Außenstelle der RV. Sofern Sie nicht schwerbehindert sind, ist die AR beim Jahrgang 1848 erst ab 65 abschlagsfrei, gehen Sie mit 63, so haben Sie 7,2% Abschlag. Je nach Geburtsmonat wäre die AR wegen Arbeitslosigkeit zwischen 62 und 63 möglich. Schauen Sie dazu in Ihre Rentenauskunft oder beantragen Sie diese, falls Sie keine aktuelle Rentenauskunft haben. Die Zeit des ALG Bezuges ist Pflichtbeitragszeit und steigert die Rente - nähere Erklärungen siehe Beratungsstelle. Bei Ihrer letzten Frage habe ich nicht kapiert, was Sie damit meinen!
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